Von dem Moment an, in dem das Baby geboren wird, ergeben sich für seine Eltern besondere Sorgen und Nöte. Und nach dem Erscheinen eines neuen Familienmitglieds in der Wohnung sind die Eltern für die Anmeldung des Kindes am Wohnort verantwortlich.
Anleitung
Schritt 1
Um das Verfahren zur Registrierung eines Kindes am tatsächlichen Wohnort und zur Registrierung seiner gesetzlichen Vertreter einzuhalten, sollten Sie sich an die Abteilung für Wohnung und Unterhalt wenden, deren organisatorische Aktivitäten auf die territoriale Betreuung Ihres Wohnorts ausgerichtet sind.
Schritt 2
Bei Kontaktaufnahme mit der genannten Abteilung müssen Sie dem zuständigen Facharzt folgende Unterlagen vorlegen: eine Bescheinigung über die Geburt eines Neugeborenen; Reisepässe der mit dem Antrag beantragten Eltern; Trauschein. Jedes Dokument muss vorab fotokopiert werden.
Schritt 3
Der Spezialist wird Sie bitten, einen Standardantrag auszufüllen, der manuell in blauer oder schwarzer Tinte ausgefüllt wird.
Schritt 4
Der schriftliche Antrag wird von einem Elternteil des Neugeborenen ausgefüllt und muss die Unterschrift des zweiten Elternteils enthalten, der damit seine Zustimmung zur Anmeldung des Kindes bestätigt.
Schritt 5
Außerdem kann das Antragsformular zuvor bei der Selbstausfüllstelle am Wohnort bezogen werden. Besprechen Sie vorab mit einem Spezialisten, welche Anforderungen an das Ausfüllen einzelner Spalten gestellt werden.
Schritt 6
Leben die Eltern des Neugeborenen getrennt und haben unterschiedliche Meldeadressen, so ist bei der Entscheidung über die Anmeldung des Kindes eine Auskunftsbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Baby nicht am tatsächlichen Wohnort des zweiten Elternteils angemeldet ist.
Schritt 7
Als zusätzliche Information ist anzumerken, dass das Neugeborene am Ort der Registrierung der Eltern und nicht anderer Verwandter registriert werden muss. Es ist der Ort der Registrierung, der einem neuen Mitglied der Gesellschaft das Recht garantiert, bei den Eltern zu leben und in einer vollwertigen Familie aufzuwachsen, die im Familiengesetzbuch gesetzlich verankert ist.
Schritt 8
Während des Meldeverfahrens werden die Originale wichtiger Dokumente wie der Geburtsurkunde des Kindes und der Pässe beider Elternteile an den Bundesmigrationsdienst übermittelt. Die Dauer des Registrierungsverfahrens beträgt maximal 10 Werktage. Bei der Registrierung von Dokumenten in den Reisepässen der Eltern des Neugeborenen wird eine Seite mit Informationen zu den Kindern ausgefüllt.
Schritt 9
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens wird den Eltern eine Bescheinigung des Bundesmigrationsdienstes über die Anmeldung des Kindes ausgestellt. Das Zertifikat ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig, das kann eine Ummeldung bei einem Umzug oder die Ausstellung eines Reisepasses sein.