Eine Handlung ist eine Handlung. Ein Zivilakt beinhaltet die Handlungen von Bürgern untereinander, öffentlichen und staatlichen Einrichtungen auf der Grundlage des Völker- und Staatsrechts. Dies sind auch Ereignisse, die die Entstehung, Änderung oder Beendigung der Rechte und Pflichten eines Bürgers betreffen. Zum Beispiel Volljährigkeit, Staatsbürgerschaft, Erwerb der Rechtsfähigkeit oder Verlust der Rechtsfähigkeit, Änderung des Familienstandes etc.
Die wichtigsten Handlungen und Ereignisse im Leben eines Menschen unterliegen der staatlichen Registrierungspflicht. Diese Ereignisse und Handlungen werden als Personenstandsakte bezeichnet. Die Registrierungsfunktionen werden von speziellen Organen für die Registrierung von Personenstandsakten (ZAGS) wahrgenommen. Die wichtigsten sind: Registrierung der Geburt und Namensvergabe, Registrierung der Eheschließung und Registrierung des Todes eines Bürgers.
Ein entsprechender Eintrag wird bei der staatlichen Registrierung einer Handlung in speziellen Gesetzesbüchern vorgenommen und auf deren Grundlage eine Bescheinigung einer streng festgelegten Form ausgestellt. Die Genehmigung einheitlicher Dokumentenmuster, das Verfahren und die Bedingungen für die Registrierung von Handlungen erfolgen unter der Zuständigkeit des Justizministeriums der Russischen Föderation. Sollten zwischen den Parteien strittige Situationen entstehen, die Änderungen oder Berichtigungen des Personenstandsgesetzes erfordern, sind diese Verfahren künftig nur noch auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung möglich.
Mit der Eintragung eines Personenstandsgesetzes wird ein Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten ausgestattet. Es ist wichtig zu betonen, dass die Änderung und Bestimmung des neuen Status eines Bürgers nicht der Eintritt in bestimmte zivile Beziehungen ist, der neue Status erscheint erst nach der offiziellen staatlichen Registrierung. Als Beispiel können wir im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen in Richtung größerer Freiheit des Einzelnen die "standesamtliche" Ehe betrachten. Ein Mann und eine Frau, die sich für ein Zusammenleben entscheiden, haben keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat und einander, bis sie ihre Beziehung im Standesamt legalisiert haben. Insbesondere sind „eheliche Ehegatten“keine rechtlichen Erben des anderen Vermögens, es sei denn, dies ist durch besondere notariell beglaubigte Urkunden festgelegt.
Auch der biologische Tod einer Person ist nicht die Grundlage für die Entstehung des Rechts, sein Eigentum an Verwandte zu erben. Dieses Recht entsteht erst ab dem Datum der Eintragung des Todes eines Bürgers im Standesamt und dem Auszug der "Todesbescheinigung" des festgelegten Formulars.