Für Welche Kategorien Von Bürgern Wurden Die Bedingungen Der Wohnungsprivatisierung Verlängert?

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Für Welche Kategorien Von Bürgern Wurden Die Bedingungen Der Wohnungsprivatisierung Verlängert?
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Anonim

Die seit 1991 laufende und mehrfach verlängerte Privatisierung wird bereits als Dauerphänomen wahrgenommen. Und währenddessen läuft die Gültigkeitsdauer wieder ab. Es scheint, dass die Privatisierung diesmal am 1. März 2015 endgültig enden wird. Der Gesetzgeber hat jedoch einigen Kategorien von Bürgern die Möglichkeit gelassen, künftig von ihrem Recht auf Privatisierung Gebrauch zu machen.

Für welche Kategorien von Bürgern wurden die Bedingungen der Wohnungsprivatisierung verlängert?
Für welche Kategorien von Bürgern wurden die Bedingungen der Wohnungsprivatisierung verlängert?

Was ist Privatisierung?

Die Privatisierung ermöglicht es Bürgern, die im Rahmen von Sozialmietverträgen in einem staatlichen oder kommunalen Wohnungsbestand leben, diese Wohnungen sowohl im Miteigentum als auch im Einzeleigentum kostenlos zu registrieren. So haben die Bürger als Eigentümer ihrer Wohnungen oder Zimmer das Recht, über diese nach eigenem Ermessen zu verfügen: zu kaufen, zu tauschen, zu verkaufen, zu spenden oder zu vererben.

Natürlich hat die Privatisierung sowohl Vor- als auch Nachteile - schließlich liegt jetzt die Pflege der Territorien und Gemeinschaftsräume sowie die Überholung des Hauses auf den Schultern der Eigentümer, was die Stromrechnungen erhöht. Aber man muss zugeben, dass bei den konstant hohen Wohnungspreisen, die den russischen Immobilienmarkt kennzeichnen, die eigene Wohnung zu einer guten Einnahmequelle wird.

Laut Statistik haben es inzwischen etwa 90 % der privatisierungsberechtigten Bürger bereits genutzt. Der Rest hat sich offenbar bereits fest entschlossen, ihn aus den Gemeinden zu entfernen. Aber der Gesetzgeber hat die Privatisierungsfrist für einige sozial ungeschützte Kategorien von Bürgern begrenzt, für die die eigene Wohnung nicht nur ein Traum bleiben sollte.

Für wen wurde die Privatisierung verlängert

Seit März 2015 können Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin als wohnungsbedürftig anerkannt werden, weiterhin kostenlos kommunale Wohnungen anmelden. Das heute geltende Wohnungsgesetz, Teil 1 von Artikel 51, umfasst die folgenden Kategorien von Bürgern:

- wer kein Eigenheim besitzt;

- wer nicht zur Familie des Wohnungseigentümers oder des Mieters gemäß dem Sozialmietvertrag gehört;

- der über eine Wohnung verfügt, deren Gesamtfläche jedoch geringer ist als die von den sozialen Normen als Registrierung festgelegte;

- die in Räumlichkeiten wohnen, die den festgelegten technischen und hygienischen Anforderungen nicht entsprechen;

- die in einer WG lebt, in der es Menschen gibt, die an schweren chronischen Erkrankungen leiden, bei denen das Zusammenleben in einer Wohnung einfach gefährlich ist.

Es wurde beschlossen, das Recht auf Privatisierung auf diejenigen auf der Warteliste auszudehnen, die seit 1979 in den Gemeinden registriert sind, Veteranen des Großen Vaterländischen Krieges und ihnen gleichgestellte Personen, Bewohner von Häusern, die als notleidend oder baufällig anerkannt sind, Arme. Der Rest der Bürger, die Eigentümer werden wollen, können ihre Wohnung nur zum Verkehrswert von der Gemeinde kaufen.

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