Ab dem 1. Januar 2007 kann eine Frau (und ggf. ein Mann), die nach diesem Datum ein zweites Kind zur Welt gebracht oder adoptiert hat, Mutterschafts-(Familien-)Kapital beziehen. Dieses Recht wird durch das Bundesgesetz Nr. 256-FZ "Über zusätzliche Maßnahmen der staatlichen Unterstützung für Familien mit Kindern" festgelegt.
Notwendig
Sonderantrag, Reisepass, Geburts- oder Adoptionsurkunde für alle Kinder
Anweisungen
Schritt 1
Das Programm zur Ausgabe von Mutterschaftskapital wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Folglich kann dieses Geld von einer Frau erhalten werden, die nach dieser Zeit ein zweites Kind zur Welt gebracht oder adoptiert hat. Wird ein drittes oder mehr Kind in der Familie geboren oder adoptiert, kann auch Mutterschaftskapital bezogen werden. Aber nur, wenn es nicht früher eingegangen ist. Schließlich wird dieses Geld nur einmal gutgeschrieben.
Auch Männer haben Anspruch auf Mutterschaftskapital. Dazu muss er alleiniger Adoptivelternteil des zweiten Kindes oder weiterer Kinder sein. Gleichzeitig sollte die Mutter nicht früher Kapital erhalten haben. Das Mutterkapital kann auch vom Vater des zweiten oder nächsten Kindes bezogen werden. Dies ist der Fall, wenn die Mutter bei der Geburt stirbt oder die elterlichen Rechte entzogen werden.
Das Kind selbst kann Geld erhalten, wenn es erwachsen wird. Dies geschieht, wenn weder die Mutter noch der Vater eine (mütterliche) Familie erhalten können.
Schritt 2
Der Anspruch auf Mutterschaftskapital entsteht ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes. Für die Anrechnung ist jedoch eine staatliche Bescheinigung über das Mutterschaftskapital erforderlich. Dieses Dokument wird beim Territorialbüro des Pensionsfonds der Russischen Föderation ausgestellt.
Um eine Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie sich jederzeit nach der Geburt oder Adoption eines zweiten oder weiteren Kindes bei Ihrem örtlichen Amt der Pensionskasse der Russischen Föderation bewerben. Den Antrag muss die Mutter des Kindes oder sein Vater stellen. Wenn die Mutter nicht anwesend ist oder sie keinen Anspruch auf Kapital hat.
Schritt 3
Dem Antrag selbst sind einige obligatorische Unterlagen beizufügen, von denen sich ein Muster in der Pensionskasse befindet. Hier ist eine Liste von ihnen:
Der Pass;
Geburts- oder Adoptionsurkunden für alle bestehenden Kinder.
Ein weiteres Dokument, wenn der Antrag von einem Mann oder Kindern gestellt wird, die für ein Zertifikat berechtigt sind.
Das Geld wird zwei Monate nach Antragstellung überwiesen. Sie können jedoch erst nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes entsorgt werden. Erst dann kann das Geld verwendet werden, um die Lebensbedingungen der Familie zu verbessern, Kinder zu erziehen oder die zukünftige Rente der Mutter zu erhöhen.