So Registrieren Sie Sich In Russland

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So Registrieren Sie Sich In Russland
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Video: So Registrieren Sie Sich In Russland

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Anonim

In der Russischen Föderation gibt es bestimmte Regeln für die Aufzeichnung der Bewegungen der Bürger des Landes. Jeder Bürger ist meldepflichtig – am Aufenthaltsort oder am Wohnort. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was es ist und wie Sie sich registrieren können. Die Registrierung von Bürgern auf dem Territorium der Russischen Föderation wird durchgeführt, um die Erfüllung aller Rechte und Pflichten der Russen zu erfassen und einzuhalten.

So registrieren Sie sich in Russland
So registrieren Sie sich in Russland

Anweisungen

Schritt 1

Es gibt zwei Arten der Registrierung: am Wohnort und am Aufenthaltsort. Betrachten wir den ersten Fall.

Schritt 2

Die Anmeldung am Wohnort erfolgt, wenn sich ein Bürger der Russischen Föderation länger als 90 Tage vorübergehend nicht am Hauptwohnsitz aufhält. In diesem Fall müssen Sie sich an die Gebietskörperschaft des Föderalen Migrationsdienstes wenden und folgende Dokumente vorlegen: einen Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, einen Antrag der sich registrierenden Person, ein Dokument, das die Grundlage für den Aufenthalt dieser Person (ein Mietvertrag oder eine Erklärung eines Hausbesitzers). Die Dokumente werden von dem für die Registrierung der Bürger zuständigen Beamten entgegengenommen. Der zuständige Beamte reicht die Unterlagen dann innerhalb von 3 Tagen bei der übergeordneten Behörde ein. Die Gebietskörperschaft des FMS entscheidet ebenfalls innerhalb von 3 Tagen über die Registrierung.

Schritt 3

Die Anmeldung am Wohnort erfolgt bei einem Wohnortwechsel. Der Wohnsitz eines Bürgers ist der Ort, an dem sich der Bürger als Eigentümer, aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer sozialen Beschäftigung oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen dauerhaft aufhält. Um sich am Wohnort anzumelden, müssen Sie sich an die für die Bürgerregistrierung zuständigen Beamten wenden und folgende Unterlagen vorlegen:

Bei Wohneigentum: Reisepass des Antragstellers, Reisepass des Wohnungseigentümers, Nachweis des Wohnungseigentums, Eigentumsnachweis, ggf. Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.

Schritt 4

Bei Wohnungsüberlassung im Rahmen eines Sozialmietvertrages: Reisepass des Antragstellers, Reisepass des verantwortlichen Mieters, schriftliche Zustimmung weiterer Familienangehöriger, Zustimmung des Vermieters (der für die Wohnungsvermittlung zuständigen Behörde), wenn Person (nicht Ehepartner, Kinder oder Eltern) einzieht.

Schritt 5

Weiterhin wird das bereits beschriebene Verfahren zur Übermittlung von Dokumenten durch einen Beamten an die Gemeinde des FMS wiederholt. Innerhalb von 3 Tagen erfolgt die Anmeldung am Wohnort, d.h. ein entsprechender Vermerk im Pass.

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