Wie Werden Sich Die Regeln Für Die Staatliche Registrierung Des Rechts Auf Immobilien Ab Dem 1. Januar ändern?

Wie Werden Sich Die Regeln Für Die Staatliche Registrierung Des Rechts Auf Immobilien Ab Dem 1. Januar ändern?
Wie Werden Sich Die Regeln Für Die Staatliche Registrierung Des Rechts Auf Immobilien Ab Dem 1. Januar ändern?

Video: Wie Werden Sich Die Regeln Für Die Staatliche Registrierung Des Rechts Auf Immobilien Ab Dem 1. Januar ändern?

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Anonim

Ab dem 1. Januar 2017 tritt das Bundesgesetz Nr. 218-FZ vom 13. Juli 2015 in Kraft, wonach das Einheitliche staatliche Immobilienregister und das Einheitliche Registrierungssystem mit erhöhter Sicherheit für die Speicherung von Informationen in einem elektronische Datenbank erstellt.

Wie werden sich die Regeln für die staatliche Registrierung des Rechts auf Immobilien ab dem 1. Januar 2017 ändern?
Wie werden sich die Regeln für die staatliche Registrierung des Rechts auf Immobilien ab dem 1. Januar 2017 ändern?

Die Gesetzesnovelle sieht ein vereinfachtes Antragsverfahren für die Eintragung von Liegenschaften in das Kataster und die Eintragung des Rechts darauf vor. Dadurch wird der Zeitaufwand für diesen Vorgang reduziert. Mit nur einem Antrag werden nun innerhalb von 10 Tagen die notwendigen Unterlagen für die Eintragung von Schutzrechten und die gleichzeitige Eintragung in das Kataster erstellt. Es ist möglich, öffentliche Dienstleistungen separat zu erhalten: Dann dauert das Verfahren zur Registrierung des Rechts 7 Tage und die Registrierung im Kataster - 5 Tage.

Die Vereinfachung des Verfahrens zur Eintragung von Immobilien in das Einheitliche Staatsregister gilt auch für die Entfernung des Standorts des Immobilienobjekts und des Eigentümers. Wenn der Eigentümer also in St. Petersburg lebt und sich das Grundstück in der Nähe von Tula befindet, können Sie Dokumente an jeder geeigneten Empfangs- und Zustellstelle einreichen.

Es ist nun möglich, Dokumente nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer Form einzureichen. Vorbereitete Dokumente können entweder persönlich oder per Kurierdienst gegen Gebühr abgeholt werden.

Die Neuerungen sorgen für eine effizientere Arbeit der Meldebehörden, beispielsweise verkürzt sich die Frist für die Erstellung eines Auszugs zu einem Immobilienobjekt von 5 auf 3 Tage.

Die Ausstellung des üblichen Eigentumsnachweises entfällt. Jetzt wird die Registrierung des Rechts und die Katasterregistrierung des Immobilienobjekts von einem Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister und der Registrierung von Immobilientransaktionen begleitet - durch die entsprechende Inschrift auf dem Dokument.

Das neue Unified State Register of Real Estate soll die mit Transaktionen und Eigentumsübertragungen verbundenen Risiken auf dem Immobilienmarkt reduzieren und die Möglichkeit von Betrug minimieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Änderungen des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass Dokumente, die vor dem 31. Dezember 2016 für die Registrierung von Rechten und die Katasterregistrierung von Immobilien eingereicht wurden, im alten Regime erstellt werden.

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