Die Zahl der Scheidungen unter Ehegatten mit kleinen Kindern nimmt ständig zu. Und oft scheut einer der Eltern die Verantwortung, ein Kind zu erziehen und zu unterhalten. In diesem Fall muss ein Antrag auf Entziehung des elterlichen Rechts gestellt werden.
Notwendig
- - Geburtsurkunde des Kindes (Kopie);
- - Scheidungsurkunde (Kopie);
- - Auskunftsbescheinigung für den Angeklagten vom Jugendamt;
- - Bescheinigung über Ordnungswidrigkeiten des Beklagten;
- - Bescheinigung über die Nichtzahlung des Unterhalts durch den Beklagten für mehr als 6 Monate;
- - persönliches Finanzkonto am Wohnort des Kindes (Kopie);
- - einen Auszug aus dem Hausbuch am Wohnort des Kindes;
- - Akt der Überprüfung der Wohnverhältnisse am Wohnort des Kindes;
- - Akt der Überprüfung der Wohnverhältnisse am Wohnort des Beklagten;
- - die Schlussfolgerung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde zu den Bedingungen für die Erziehung eines Kindes.
Anleitung
Schritt 1
Das Familiengesetzbuch der Russischen Föderation sieht eine Reihe von Gründen für den Entzug der elterlichen Rechte vor: - Weigerung eines Elternteils, sein Kind ohne triftigen Grund von einer medizinischen, pädagogischen oder pädagogischen Einrichtung abzuholen; ein Kind; - Alkoholismus; - Drogensucht; - vorsätzliche Begehung einer Straftat gegen Leben und Gesundheit des Kindes oder Ehegatten; - Hinterziehung der Unterhaltszahlung; - Umgehung der elterlichen Rechte.
Schritt 2
Vor Einreichung eines Antrags auf Entziehung des elterlichen Rechts bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde am Wohnort des Kindes eine Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen zu erhalten. Eine ungefähre Liste dieser Dokumente: - Geburtsurkunde eines Kindes (Kopie); - Scheidungsurkunde (Kopie); - Auskunftsbescheinigung des Jugendamtes für den Beklagten; - Bescheinigung über Ordnungswidrigkeiten gegen den Beklagten; - Unterhaltszahlung durch den Beklagten für mehr als 6 Monate; - Finanzkonto am Wohnort des Kindes (Kopie); - Auszug aus dem Hausbuch am Wohnort des Kindes; - Wohnungsaufnahmeakt am Wohnort des Kindes; - Akt der Erhebung der Lebensverhältnisse am Wohnort des Angeklagten; - Feststellung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde über die Voraussetzungen für die Erziehung eines Kindes.
Schritt 3
Nachdem Sie diese Dokumente gesammelt haben, holen Sie eine Stellungnahme der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde ein, schreiben Sie eine Klageschrift auf Entziehung der elterlichen Rechte des Angeklagten und gehen Sie vor Gericht. Die Klageschrift wird entweder in irgendeiner Form oder auf einem vom Gericht festgelegten Formular abgefasst. Geben Sie in jedem Fall im Antrag den Grund für den Entzug des elterlichen Rechts an und belegen Sie Ihre Aussage nach Möglichkeit mit Dokumenten oder mit der Aussage von Zeugen, die Freunde, Bekannte, Nachbarn usw. sein können.
Schritt 4
Innerhalb eines Monats wird ein Fall zu Ihrem Anspruch benannt und geprüft. Außerdem müssen Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Vormundschafts- und Treuhandgremiums bei der Sitzung anwesend sein.
Schritt 5
Erscheint der Angeklagte ohne triftigen Grund nicht zur Verhandlung, kann die Entscheidung auch ohne seine Anwesenheit getroffen werden. Wenn der Beklagte die Ladung nicht erhalten hat oder aus triftigen Gründen nicht zur Versammlung erschienen ist, wird diese vertagt.
Schritt 6
Nachdem Ihr Anspruch befriedigt und rechtskräftig geworden ist, können Sie eine Kopie des Gerichtsbeschlusses als Beweis dafür verwenden, dass der andere Elternteil keine Rechte an dem Kind hat.