Gemäß der russischen Gesetzgebung können Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlassen haben, ihren Rentenanspruch geltend machen, indem sie einen Antrag bei den PFR-Behörden stellen.
Anleitung
Schritt 1
Den Antrag auf Überweisung Ihrer Rente können Sie persönlich, per Post oder durch Ihren Bevollmächtigten (er ist notariell beglaubigt) bei der Pensionskasse einreichen. Sie können nur Kopien von notariell beglaubigten Dokumenten per Post senden.
Schritt 2
Wenn Sie nur einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland planen, benötigen Sie nur einen Reisepass, einen internationalen Reisepass, eine Gehaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre, ein Arbeitsbuch und einen Antrag, in dem Sie Ihre zukünftige ausländische Adresse angeben müssen. Wenn Sie bereits im Ausland leben und das Rentenalter erreicht haben, wenden Sie sich an das Generalkonsulat der Russischen Föderation, um die folgenden Dokumente zu beglaubigen: - eine Kopie des Reisepasses eines Bürgers der Russischen Föderation; - eine Kopie des SNILS (im Falle von bei Abwesenheit müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen); - eine Kopie des Arbeitsbuchs; - eine Kopie des Militärausweises; - eine Kopie des Dokuments, das die Änderung des Nachnamens bestätigt.
Schritt 3
Besorgen Sie sich beim Konsulat ein Dokument, das Ihren Aufenthalt im Ausland bestätigt. Hängen Sie eine Erklärung an. Geben Sie an, in welcher Währung Sie Ihre Renten- und Kontodaten erhalten möchten. Sie benötigen auch eine Gehaltsbescheinigung für 5 Jahre Erfahrung in der UdSSR oder in Russland. Reichen Sie alle Unterlagen bei der FIU ein.
Schritt 4
Bitte beachten Sie: Sie können nicht mit einer von der PFR überwiesenen Rente rechnen, wenn: - die Rente Ihnen nach den geltenden Gesetzen der UdSSR zugewiesen wurde (dies gilt für diejenigen, die Russland vor Dezember 1991 verlassen haben); - Sie erhalten Sozialleistungen und Zahlungen von einem ausländischen Staat (dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen); - erhalten eine Arbeitsrente gemäß internationalen Abkommen der UdSSR oder der Russischen Föderation mit anderen Staaten (dazu zählen fast alle ehemaligen Sowjetrepubliken, viele Länder des ehemaligen sozialistischen Lagers usw.).
Schritt 5
Um fristgerecht eine Rente im Ausland zu beziehen, müssen Sie der FIU den Nachweis Ihres Lebens am 31. Dezember eines jeden Jahres im Original vorlegen (zusenden). Um es zu erhalten, müssen Sie sich an das Generalkonsulat der Russischen Föderation in dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes wenden.