Wird die Familie zerstört und ist die Scheidung die beste Lösung, stellt sich unweigerlich die Frage der Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens. Als gemeinschaftlich erworben gilt alles, was in der Ehe erworben wurde, unabhängig davon, auf wessen Namen sie eingetragen wurde und welcher der Ehegatten während der Ehe mehr verdient hat.
Anleitung
Schritt 1
Die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens wird durch das Familiengesetzbuch der Russischen Föderation geregelt, wonach es in zwei Hälften geteilt wird, es sei denn, im Ehevertrag wurde ein anderes Verfahren festgelegt. Teilungspflichtig sind bewegliches und unbewegliches Vermögen, das ehelich erworben wurde, Möbel, Haushaltsgeräte, Wertpapiere, Geldeinlagen, Geschäftsanteile, Kunstgegenstände und vieles mehr. Ausgenommen sind solche Gegenstände und Gegenstände, die von einem der Ehegatten geschenkt oder durch Erbschaft erhalten wurden, die zum vorehelichen Vermögen gehörten, sowie solche, die aus persönlichen Mitteln erworben wurden. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, mit Ausnahme von Schmuck und Luxusartikeln, unterliegen nicht der Teilung.
Schritt 2
Bei allen strittigen Fragen sollten Sie zum Beispiel vor Gericht gehen, um Möbel und Haushaltsgeräte nach Sachgebieten, auf der Grundlage der Wertgleichheit, zu unterteilen. Weist einer der Ehegatten nach, dass dieser oder jener Gegenstand für ihn notwendig ist und nutzt nur er ihn, kann das Gericht vom Gleichheitsgrundsatz abweichen und die streitige Sache in das Eigentum einer Partei unter Zahlung einer Geldentschädigung an die andere überführen.
Schritt 3
Es gibt keinen Anteil der Kinder am ehelichen Vermögen, da Kinder keinen Anspruch auf das Vermögen ihrer Eltern haben. Ausgenommen sind Gegenstände und Gegenstände, die für das Kind gekauft wurden und die es regelmäßig benutzt. Aus Ehemitteln erworbene Kindermöbel, Kleider, Spielsachen und Bücher unterliegen somit nicht der Teilung. Alle diese Gegenstände werden an den Elternteil übertragen, bei dem das Kind ohne Entschädigung für die Kosten der anderen Partei bleibt.
Schritt 4
Bei der Auflösung einer Ehe unterliegt nicht nur das Vermögen der Teilung, sondern auch die Schulden der Ehegatten, wenn diese während der Ehe entstanden sind und das Darlehensgeld für den Bedarf der Familie verwendet wurde. In diesem Fall kann das Zusammenleben mit Kindern sowie die Tatsache ihrer finanziellen Unterstützung und Erziehung als wesentlicher Umstand sowie das Einkommen jedes der ehemaligen Ehegatten anerkannt werden. Das Gericht ist verpflichtet, von den konkreten Umständen des Falles auszugehen und zu berücksichtigen, dass die Interessen der Kinder in diesem Fall nicht verletzt werden dürfen.