Gemäß Artikel 17 des Kapitels II des „Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Republik Usbekistan“kann jeder ausländische Staatsbürger oder Staatenlose auf eigenen Antrag in die Staatsbürgerschaft der Republik Usbekistan aufgenommen werden, unabhängig von nationaler und rassischer Zugehörigkeit, Herkunft, Sprache, Bildung, Geschlecht sowie politische, religiöse und andere Überzeugungen.
Anleitung
Schritt 1
Die Annahme der Staatsbürgerschaft der Republik Usbekistan erfordert jedoch die Erfüllung bestimmter Bedingungen:
1) Verzicht auf die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates;
2) ständiger Wohnsitz in Usbekistan in den letzten fünf Jahren. Diese Bedingung gilt nicht für Personen, die den Wunsch geäußert haben, usbekistanischer Staatsbürger zu werden, sowie für Personen, die geboren wurden und nachgewiesen haben, dass mindestens ein Elternteil, eine Großmutter oder ein Großvater auf dem Territorium der Republik geboren wurde und nicht ein Bürger eines anderen Staates;
3) die Person, die die Staatsbürgerschaft beantragt, verfügt über eine legale Lebensgrundlage;
4) Annahme und Umsetzung der Verfassung Usbekistans.
Schritt 2
Wenn Sie jedoch zu denjenigen gehören, die hohe Leistungen im Bereich Kultur, Wissenschaft und Technologie oder herausragende Verdienste um die Republik Usbekistan vorweisen, sowie einen für die Republik interessanten Beruf oder eine Qualifikation haben, wird es etwas einfacher, die usbekische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die oben genannten Fälle können als Ausnahmefälle anerkannt werden und gemäß der Entscheidung des Präsidenten der Republik Usbekistan dürfen die Absätze 1, 2 und 3 nicht berücksichtigt werden.