Das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, das in einer amtlich eingetragenen Ehe gemeinsam erworben wurde, ist genau definiert. Das Gesetz erkennt als solches unbewegliches und bewegliches Vermögen an, das von Ehegatten erworben oder angesammelt wurde, während sie miteinander lebten und einen gemeinsamen Haushalt führten. Gleichzeitig teilt das Gesetz dieses Eigentum nicht nach wem es registriert wurde, im Gegensatz zu dem, das im Rahmen eines Schenkungsvertrags erhalten wurde.
Anleitung
Schritt 1
Unabhängig davon, ob eine Person verheiratet ist oder nicht, behält sie immer das Recht auf Privateigentum an beweglichen oder unbeweglichen Sachen. In diesem Fall sollte die Immobilie mit dem Präfix "persönlich" erwähnt werden. Das persönliche Eigentum gilt nicht als Gesamtgut der Ehegatten. Zu diesem Eigentum gehört auch das, was als Geschenk erhalten wurde.
Schritt 2
Bei der Aufteilung des Vermögens der Ehegatten im Scheidungsfall besteht die Hauptschwierigkeit darin, bewegliches oder unbewegliches Vermögen als persönlich, d.h. nicht teilbar und vom gemeinschaftlich erworbenen Vermögen getrennt. Dies ist auf das Fehlen von Dokumenten zurückzuführen, die die Tatsache der Spende an diesen oder jenen Ehepartner bestätigen. Im Falle einer Spendenvereinbarung besteht dieses Problem nicht. Mit diesem Dokument können Sie den alleinigen Eigentümer dieser Immobilie eindeutig bestimmen.
Schritt 3
Es gibt jedoch Fälle, in denen persönliches Eigentum noch als gemeinschaftliches Eigentum anerkannt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Wert der Immobilie, die Sie als Schenkung besaßen, durch Mittel, die als gemeinsam erworben gelten, erheblich gesteigert wurde. Zum Beispiel, wenn Ihnen eine Wohnung präsentiert wurde, in der Sie und Ihr Ehepartner mit teuren Technologien und Materialien saniert und größere Reparaturen vorgenommen haben.
Schritt 4
Gemäß Artikel 37 des Familiengesetzbuches der Russischen Föderation besteht die Möglichkeit, Eigentum, das Ihnen gehört, aufgrund eines Schenkungsvertrags zu übertragen. Bei längerfristiger gemeinsamer Nutzung durch beide Ehegatten kann es auch vom Privat- zum Miteigentum übergehen. Zu dieser Kategorie gehören natürlich nicht nur Wohnungen, sondern auch Häuser, Ferienhäuser, Autos, teure Geräte und langlebige Geräte sowie Unternehmen, die auf den Namen eines der Ehepartner eingetragen sind. Bei der Aufteilung der Liegenschaft berücksichtigt das Gericht, ab wann die Mitbenutzung dieser Liegenschaft begonnen hat und welche Veränderungen im Zusammenhang mit der Sanierung oder Instandsetzung eingetreten sind.
Schritt 5
Zu den Fällen, in denen die im Rahmen des Schenkungsvertrags erhaltene Immobilie als gemeinschaftlich erworben gilt, gehören solche, in denen diese Schenkung als Belohnung für gute Arbeit als Prämie oder als Lohn empfangen wurde. Wenn beispielsweise ein Unternehmen seinem Mitarbeiter eine Wohnung geschenkt und dessen Eigentum im Rahmen eines Schenkungsvertrages formalisiert hat, wird eine solche Wohnung vom Gericht als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet.