Eine Schenkungsurkunde (Spendenvertrag) ist für den Fall zu erstellen, dass ein Vertragspartner das ihm gehörende Eigentum unentgeltlich in das Eigentum des anderen übergeht. In der Regel werden Spenden für Immobilien ausgegeben.
Anleitung
Schritt 1
Konsultieren Sie einen Notar über das Verfahren zur Ausstellung einer Schenkungsurkunde oder machen Sie sich mit der aktuellen Gesetzgebung der Ukraine vertraut, bevor Sie mit dem Papierkram beginnen. Erklären Sie sich alle Aspekte einer Spendenvereinbarung sowie die Folgen einer Hausspende.
Schritt 2
Machen Sie eine Fotokopie Ihres Reisepasses und Identifikationscodes und sammeln Sie folgende Bescheinigungen ein: Bescheinigung über die Geschäftsfähigkeit des Spenders und des Beschenkten, Bescheinigung über das Fehlen von Beschränkungen der Veräußerung (Festnahme) des gespendeten Hauses und eine Bescheinigung des BTI über die Eigentum des Spenders am Haus. Holen Sie sich die Erlaubnis, das Haus von der Vormundschaftsbehörde zu spenden, wenn ein minderjähriges Kind im Haus lebt. Die gleiche Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie eine Schenkungsurkunde für ein Kind beantragen.
Schritt 3
Sie müssen nicht die Zustimmung Ihres Ehepartners oder Ehepartners einholen, um eine Schenkungsurkunde an einen Dritten anzumelden, wenn sich Ihr Haus oder ein Teil davon in Ihrem persönlichen Eigentum befindet (wenn es im Rahmen einer Privatisierung, Schenkung oder Erbschaft erworben wurde). Sie können für Ihren Teil des Hauses eine Schenkungsurkunde ausstellen; Es ist fast unmöglich, die Spendenvereinbarung zu widerlegen und Angehörige haben keinen Anspruch auf Ihr Eigentum. Wenn Sie eine Schenkungsurkunde für ein Kind ausstellen, haben weder die Eltern noch die Erziehungsberechtigten das Recht, mit dem Haus Geschäfte zu machen.
Schritt 4
Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen zu einem Notar und stellen Sie eine Schenkungsurkunde von ihm zu Ihnen nach Hause aus. Wenn Sie ein Dokument für einen Verwandten der ersten Stufe (Eltern, Kind, Ehegatte oder Ehegatte) erstellen, müssen Sie 1% der Hauskosten und die Dienste eines Notars bezahlen, den Steuersatz in diesem Fall ist 0%. Wenn Sie eine Schenkung an einen Außenstehenden machen, der nicht Ihr Verwandter erster Ordnung ist, müssen Sie 15% Einkommensteuer und Notargebühren zahlen.