Unschuldsvermutung: Rechtliche Und Ethische Aspekte

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Unschuldsvermutung: Rechtliche Und Ethische Aspekte
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Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien der Strafprozessgesetzgebung jedes zivilisierten Landes. Gleichzeitig werden die rechtlichen und ethischen Aspekte dieses Prinzips noch immer aktiv in der Rechtstheorie diskutiert.

Unschuldsvermutung: rechtliche und ethische Aspekte
Unschuldsvermutung: rechtliche und ethische Aspekte

Die Unschuldsvermutung ist als eine der Grundnormen des russischen Strafprozessrechts verankert. Es besagt, dass niemand eines Verbrechens für schuldig befunden werden kann, bis seine Schuld bewiesen ist, die durch eine wirksame Gerichtsentscheidung festgestellt wurde.

Es sei darauf hingewiesen, dass eine solche Norm charakteristisch für das Strafrecht ist, in dem der Staat, vertreten durch seine Vertreter, verpflichtet ist, die Schuld des Verdächtigen, des Angeklagten, nachzuweisen. Im zivilrechtlichen Verkehr gilt der Angeklagte säumig bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er nicht selbst seine Unschuld bewiesen hat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Rechtliche Aspekte der Unschuldsvermutung

Der rechtliche Hauptaspekt dieses Prinzips wird auf die Notwendigkeit reduziert, die Grundrechte einer Person, eines Bürgers, zu gewährleisten. Der Täter einer Straftat ist verschiedenen negativen Folgen ausgesetzt, von denen die Unschuldsvermutung diejenigen ausgenommen, deren Beteiligung an illegalen Handlungen nicht nachgewiesen ist.

Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt ist der Schuldbeweis und nicht eine unbegründete Aussage der Ermittlungsbehörden, um nach der Begehung einer Straftat durch eine bestimmte Person zu fragen. Schließlich sichert eine solche Vermutung den kontradiktorischen Charakter des Strafverfahrens, da seine Verteidigung bei Vorliegen einer vorherbestimmten Entscheidung über die Schuld des Angeklagten jede Bedeutung verliert.

Ethische Aspekte der Unschuldsvermutung

Ethische Aspekte der Unschuldsvermutung werden als nicht minder bedeutsam angesehen. Die absolute Verurteilung vieler Beteiligter am Strafprozess, anderer Personen an der Schuld des Angeklagten kann sich in beleidigenden Äußerungen äußern, andere negative Momente, die die Ehre und Würde der Person erniedrigen. Das Gesetz lässt eine solche Situation nicht zu, wenn man von der angeblichen Unschuld des Angeklagten spricht.

Ein wichtiger ethischer Aspekt dieser Vermutung ist zudem, dass der Angeklagte seine Unschuld nicht beweisen muss. Wenn eine solche Pflicht vorhanden wäre, würde sie einen erheblichen moralischen Druck auf den Angeklagten, den Angeklagten, ausüben, der ohne sie ohnehin in einer nicht beneidenswerten Lage ist. Gleichzeitig behält sich der Angeklagte das Recht auf Beweisführung vor, von dieser Möglichkeit kann er nach eigenem Ermessen Gebrauch machen.

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