Die Geschichte Der Entwicklung Des Internationalen Privatrechts In Russland Und Der UdSSR

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Anonim

Unser großartiges Land hat eine lange und faszinierende Geschichte. Dazu gehört auch die Geschichte des Internationalen Privatrechts.

Die Geschichte der Entwicklung des internationalen Privatrechts in Russland und der UdSSR
Die Geschichte der Entwicklung des internationalen Privatrechts in Russland und der UdSSR

Die Anfänge der Entstehung und Entwicklung des internationalen Privatrechts gehen auf das Russische Reich zurück. Tatsache ist, dass das Territorium des Russischen Reiches nicht homogen war. Es gab getrennte Territorien, die ihre eigenen Besonderheiten im Bereich der Prüfung von Zivilsachen aufwiesen. Und damit es in Fragen des anwendbaren Rechts keine Probleme gab, wurden interregionale Konflikte genutzt.

Außerdem beginnt nach dem Russischen Reich die Sowjetzeit, die mit der Machtübernahme der Bolschewiki verbunden ist. In dieser Phase findet das internationale Privatrecht und das Völkerrecht im Allgemeinen keine Anwendung und existiert als „Wissenschaft für die Wissenschaft“. Tatsache ist, dass einerseits die Politik des Sowjetstaates eher geschlossen war, andererseits die Führung der internationalen Angelegenheiten durch ein spezielles Staatskomitee durchgeführt wurde, d.h. die internationalen Beziehungen waren die einzige Domäne der Zustand. Die ersten Werke auf dem Gebiet des Völkerrechts in dieser Zeit gehörten Makarov, Krylov, Koretsky usw.

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In den 60er Jahren besteht praktischer Bedarf an internationalem Privatrecht. Dies beflügelte die Entwicklung der Wissenschaft. Aber ein wirklich großer Bedarf an internationalem Privatrecht entstand in den 80er Jahren, als das Land den Weg der wirtschaftlichen und politischen Reformen einschlug.

Die nächste Etappe war der Zusammenbruch der UdSSR im Jahr 1991. Die neu gebildeten unabhängigen Republiken verfügten weder über die Erfahrung noch über die Grundlage für die Entwicklung internationaler Beziehungen. Russland blieb in der vorteilhaftesten Position, da es nur die sowjetische Schule des internationalen Privatrechts gab.

Als Grundlage für die Entwicklung der internationalen Beziehungen und insbesondere des internationalen Privatrechts wurde auf der GUS-Versammlung 1996 ein Musterbürgerliches Gesetzbuch verabschiedet, in dem § 7 diesem Wissenschaftsbereich zugeordnet wurde.

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