Die Spende wird durch eine Spendenvereinbarung formalisiert. Der Spender übergibt die Wohnung kostenlos. Der Spender hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Spender. Sie können Ihr Eigentum an jeden spenden. Erfolgt die Spende an Familienangehörige oder nahe Verwandte, fällt keine Spendensteuer an. Bei einer Spende an andere Personen, auch an entfernte Verwandte, beträgt die Spendensteuer 13% des Wertes der Immobilie.
Notwendig
- - Reisepass aller Teilnehmer an der Transaktion
- - Eigentumsbescheinigung der Wohnung
- -Auszug aus dem Katasterpass
- -Bescheinigung über die Kosten der Wohnung
- -Informationen über alle registrierten
- - Spendenerlaubnis von allen Eigentümern
- - die Verfügung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden, wenn unter den Eigentümern Minderjährige, Arbeitsunfähige oder Teilfähige sind partially
- - Spendenvereinbarung
Anleitung
Schritt 1
Die beschenkte Person kann das Geschenk kostenlos annehmen oder ablehnen.
Schritt 2
Um eine Widmung zu registrieren, müssen Sie einen Auszug aus dem Katasterpass der Wohnung in der BTI-Abteilung nehmen. Dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die Wohnkosten.
Schritt 3
Wenn die Wohnung noch Eigentümer hat, benötigen Sie für eine Spende von allen Eigentümern eine notariell beglaubigte Erlaubnis.
Schritt 4
Wenn Eltern ihrem Kind eine Wohnung spenden, ist die Zustimmung des zweiten Elternteils, der Eigentümer ist, nicht erforderlich.
Schritt 5
Befinden sich unter den Eigentümern minderjährige, geschäftsunfähige oder handlungsunfähige Personen, ist neben der notariellen Schenkungserlaubnis ihrer gesetzlichen Vertreter ein Beschluss der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde über die Möglichkeit der Schenkung, vorbehalten vom Bezirkshauptmann, von ihren gesetzlichen Vertretern verlangt wird.
Schritt 6
Nehmen Sie eine Bescheinigung des Wohnungsamtes über alle in der Wohnung angemeldeten Personen mit.
Schritt 7
Nachdem Sie alle Dokumente gesammelt haben, wenden Sie sich an einen Notar, um einen Spendenvertrag zu erstellen und zu unterzeichnen.
Schritt 8
Der Schenkungsvertrag ist meldepflichtig bei der staatlichen Meldestelle zur einheitlichen Anmeldung von Immobiliengeschäften.
Schritt 9
Nach der Registrierung erhält die begabte Person eine Eigentumsurkunde auf ihren Namen.