Nach einer Scheidung wird die Wohnungsfrage am relevantesten, wenn nicht jeder der ehemaligen Ehepartner eine eigene Wohnung hat. Oftmals sind die ehemaligen Ehemänner und -frauen, formal schon sonst niemand, gezwungen, noch im selben Wohnraum zu leben, weil einer von ihnen nirgendwo hin kann. Es ist jedoch möglich, den Ex-Ehepartner zu entlassen.
Anleitung
Schritt 1
Sammeln Sie Dokumente für das Gericht, wenn der Ex-Ehepartner nicht Eigentümer des Wohnraums ist (auch wenn er dort eingetragen ist). Sie benötigen: eine Scheidungsurkunde, Wohnungseigentumsunterlagen, einen Auszug aus dem Hausbuch, eine Klageschrift gegen den Ex-Ehepartner über Räumung und Abmeldung. Informieren Sie den Angeklagten vorab, dass Sie gegen ihn ein Verfahren einleiten, falls der Ex-Ehegatte sich dennoch für eine friedliche Beilegung entscheidet, und räumen Sie einfach den Wohnraum.
Schritt 2
Bezahlen Sie die staatliche Abgabe bei der nächsten Bank, legen Sie dem Dokumentenpaket eine Zahlungsquittung bei und bringen Sie die Dokumente vor Gericht. Seien Sie darauf vorbereitet, dass die Gerichtsverhandlung mit einer Verschiebung der Zwangsräumung des Ex-Ehepartners enden kann. Gemäß Artikel 31 des Wohnungsgesetzes der Russischen Föderation hat der Richter das Recht, einen Räumungsaufschub zu beantragen, wenn der Angeklagte mit Dokumenten nachweist, dass er derzeit nicht in der Lage ist, eine neue Wohnung für sich zu finden.
Schritt 3
Lebt der ehemalige Ehegatte nach einem gerichtlichen Räumungsbeschluss weiterhin in Ihrer Wohnung, können Sie einen Eigentümerwechsel für diese Wohnung abschließen. Laut Gesetz ist der ehemalige Ehegatte nach einem Wohnungseigentümerwechsel (Ihr enger Verwandter oder ein Fremder kann der neue Eigentümer der Wohnung werden, wenn Sie sich entscheiden, die Wohnung zu verkaufen) verpflichtet, die Wohnung so schnell wie möglich zu verlassen. Tut er dies nicht, muss er Gerichtsvollzieher einschalten.
Schritt 4
Wenn Sie in einer Abteilungswohnung wohnen und nach einer Scheidung den Ex-Ehepartner aus dieser Wohnung herausziehen möchten, weisen Sie nach, dass Ihr Ex-Mann (Ehefrau) nicht in dieser Wohnung wohnt. Dies kann vor Gericht mit Hilfe von Aussagen von Nachbarn erfolgen.
Schritt 5
Es wird nicht funktionieren, den Ex-Ehepartner zu vertreiben, wenn er der Eigentümer des Hauses ist und an der Privatisierung dieser Wohnung teilgenommen hat. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Aktie vom Ex-Ehepartner abzukaufen, gefolgt von seiner Zwangsräumung.