Scheidungen sind leider keine Seltenheit. Menschen, die ein Bett der Liebe miteinander teilten, werden plötzlich zu Fremden. Wenn das Familienboot abstürzt und die Beziehung nicht mehr zu retten ist, bleibt in dieser Situation der einzige Ausweg die Scheidung. Wenn die Entscheidung zur Auflösung der Ehe getroffen wird, bleibt sie bei den staatlichen Behörden zu beantragen, um alles gemäß dem Gesetz zu formalisieren.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an das Standesamt (REGISTERBÜRO). Das Scheidungsverfahren durch diese Behörden ist schneller und einfacher, aber es ist nur möglich, wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und sie keine minderjährigen Kinder zusammen haben. Ausgenommen von der Regel sind Situationen, in denen der andere Ehegatte vom Gericht als unzuständig, vermisst oder wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wird.
Schritt 2
Sie sollten eine Scheidungserklärung an das Standesamt am Wohnort beider Ehegatten oder eines von ihnen, wenn sie getrennt leben, schreiben. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Heiratsurkunde, einen Reisepass und eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgaben vorlegen. Nach einem Monat werden eine Scheidungsurkunde und ein Reisepass mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe ausgestellt.
Schritt 3
In schwierigeren Situationen, wenn einer der Ehegatten einer Scheidung nicht zustimmt oder sich dem Erscheinen beim Standesamt entzieht, sowie bei minderjährigen gemeinsamen Kindern, sollte beim Gericht ein Scheidungsantrag gestellt werden. Nach Abholung eines vollständigen Dokumentenpakets und nach einem Monat soll eine Gerichtsverhandlung stattfinden, in der neben der Auflösung der Ehe auch Fragen zum Wohnort der Kinder und zur Rückforderung geklärt werden können Unterhaltsansprüche des Ehegatten.
Schritt 4
Stimmen beide Parteien der Auflösung der Ehe zu, kann das Gericht die Gründe für diese Entscheidung nicht herausfinden und unverzüglich eine Entscheidung über den Fall treffen. Doch eine Scheidung geht nicht immer so schnell. Bei Einwänden einer Partei wird das Gerichtsverfahren ausgesetzt und innerhalb von drei Monaten eine Schlichtungsfrist festgesetzt.
Schritt 5
Hat das Gericht am Ende dennoch entschieden, das Eheverhältnis aufzulösen, so wird nach dem Inkrafttreten eine Entscheidung an das Standesamt übermittelt, auf deren Grundlage eine Scheidungsurkunde ausgestellt wird. Zu beachten ist, dass gegen eine gerichtliche Entscheidung immer innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntgabe Berufung eingelegt werden kann.