Deutschland Vereinfacht Das Beschäftigungsverfahren Für Ausländer: Details Zu Den Änderungen

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Es braucht nicht nur Ärzte, Ingenieure, Informatiker und andere hochqualifizierte Arbeitskräfte, sondern auch LKW-Fahrer, Tischler, Schlosser, Krankenschwestern, Krankenpfleger und dergleichen.

Deutschland vereinfacht das Beschäftigungsverfahren für Ausländer: Details zu den Änderungen
Deutschland vereinfacht das Beschäftigungsverfahren für Ausländer: Details zu den Änderungen

Im Jahr 2018 erhielten nach Angaben des Ausländeramtes mehr als 27.200 Personen die Blaue Karte Deutschlands. Das sind 25,4% mehr als 2017.

Die Blue Card ist ein speziell entwickeltes Programm der Europäischen Union zur Beschäftigung von qualifiziertem Personal aus dem Ausland. In Deutschland wurden sie ab dem 1. August 2012 ausgestellt, als ein Gesetz in Kraft trat, das die Beschäftigungsbedingungen in Deutschland für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten vereinfachte.

Vertreter welcher Berufe können in Deutschland die „Blaue Karte“beantragen?

Deutschland braucht nicht nur Ärzte, Ingenieure, Informatiker und andere hochqualifizierte Arbeitskräfte, sondern auch LKW-Fahrer, Tischler, Schlosser, Krankenschwestern, Krankenpfleger und dergleichen. Deshalb hat der Bundestag vor kurzem ein ganzes Paket von Migrationsgesetzen verabschiedet, die die Beschäftigung im Land vereinfachen.

Was genau haben Sie bei der Anstellung eines Ausländers in Deutschland vereinfacht?

Eine der wichtigsten und zu erwartenden Neuerungen ist die Abschaffung der Berufsliste für Ausländer. Ein Ausländer von außerhalb der EU kann für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen und dort auf eigene Kosten eine Stelle finden. Darüber hinaus müssen diese Personen vor der Einreise keinen Arbeitsvertrag von einem Arbeitgeber erhalten. Außerdem schreibt das Gesetz eine deutliche Aufweichung der Bedingungen für die Abschiebung von Personen vor, die in Deutschland keine Arbeit finden und sich im Land nicht anpassen können.

Was braucht ein Antragsteller, um eine Blue Card zu erhalten?

Um es zu bekommen, muss der Bewerber selbst einen Arbeitgeber finden. „Blue Cards“werden von den Ausländerämtern am Wohnort in Deutschland ausgestellt. Wer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt, muss bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat ein nationales Visum beantragen.

Das Dokumentenpaket muss einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber enthalten, der eine Person in der im Diplom genannten Fachrichtung beschäftigt (und der Arbeitgeber verpflichtet sich, ein mindestens eineinhalbfaches Gehalt über dem in Deutschland geltenden Mindestlohn zu zahlen), einen Lebenslauf in Deutsch und ein ins Deutsche übersetztes Diplom.

Übrigens kann eine Fachkraft unter Wahrung der Arbeitsverhältnisse nach 33 Monaten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wenn der Karteninhaber Deutsch auf dem Niveau B1 spricht, kann die Erlaubnis nach 21 Monaten Aufenthalt in Deutschland ausgestellt werden.

Wann werden diese Änderungen wirksam?

Ab 1. Januar 2020. Bis dahin müssen die deutschen Behörden einen Mechanismus entwickeln, der es ermöglicht, jeden aufzunehmen, der in Deutschland arbeiten möchte.

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