Ein von den Ermittlungsbehörden bestellter Rechtsanwalt nimmt die gleichen Aufgaben wahr wie jeder andere vom Verdächtigen oder Beschuldigten eingeladene Verteidiger. Gleichzeitig müssen Rechtsanwälte auf Einladung der Ermittlungsbehörden die Voraussetzungen für eine verpflichtende Teilnahme an der Verteidigung erfüllen.
Die Anwesenheit eines Verteidigers eines Verdächtigen oder Angeklagten während der Durchführung verschiedener Ermittlungshandlungen in Gerichtssitzungen ist eine der zwingenden Anforderungen der Strafprozessgesetzgebung der Russischen Föderation. Hat die zu ermittelnde Person nicht die Möglichkeit oder den Wunsch, einen eigenen Anwalt einzuladen, stellen die befugten Stellen die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers sicher (außer bei Verweigerung eines Anwalts). Der vom Ermittler oder Ermittlungsbeamten bestellte Verteidiger erfüllt alle Pflichten eines ordentlichen Rechtsanwalts und hat kein Recht, die entsprechende Bestellung abzulehnen. Die Reihenfolge und das Verfahren für die Teilnahme von Verteidigern, die von staatlichen Organen in verschiedenen Fällen ernannt werden, wird von den Organen der Anwaltsgemeinschaft auf dem Territorium jeder konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation festgelegt.
Die Hauptaufgabe eines öffentlichen Anwalts
Die Hauptpflicht eines Staatsanwalts in Strafverfahren besteht in der gewissenhaften, ehrlichen und angemessenen Verteidigung der Rechte und Interessen seines Mandanten. Im Rahmen dieser Verpflichtung kann der Verteidiger alle Methoden und Mittel anwenden, die nach russischem Recht nicht verboten sind. Die oben genannte Hauptpflicht eines Landesanwalts ist in einem besonderen Bundesgesetz verankert, wird jedoch durch die Vollmachten eines Rechtsanwalts offengelegt. Der Grund dafür ist die Unmöglichkeit, bestimmte Verantwortlichkeiten abzusichern, da deren Liste je nach Fall, an dem der Pflichtverteidiger beteiligt ist, variieren kann.
Vollmachten eines Staatsanwalts
Nach der Zulassung zum Strafverfahren besucht der Staatsanwalt seinen Mandanten, ist bei Anklageerhebungen, bei Vernehmungen und anderen prozessualen Handlungen anwesend. Er sammelt Informationen, Beweise, die für die wirksame Durchführung der Verteidigung erforderlich sind, erhält Kopien aller relevanten Verfahrensdokumente. Darüber hinaus macht sich der Pflichtverteidiger mit dem Fall vertraut, fertigt die erforderlichen Auszüge und Kopien an, nimmt an Gerichtssitzungen der Gerichte aller Instanzen teil, wo er den Verdächtigen, den Angeklagten, direkt verteidigt. Schließlich stellt er Anträge, legt Berufung gegen das Vorgehen des Ermittlers oder Untersuchungsbeauftragten ein, nimmt an der gerichtlichen Prüfung dieser Beschwerden teil. Diese Aufzählung der Befugnisse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da der Staatsanwalt im Rahmen des Gesetzes alle anderen Handlungen vornehmen darf, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.