Bei der Geburt eines Kindes müssen Sie ihm die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ordnungsgemäß ausstellen. Bei Vorliegen der erforderlichen Dokumente wird die russische Staatsbürgerschaft von den lokalen Behörden des FMS bestätigt
Notwendig
- - Stellungnahme,
- - Geburtsurkunde eines Kindes,
- - Kopien der Reisepässe der Eltern,
- - eine Bescheinigung der örtlichen Verwaltung.
Anweisungen
Schritt 1
Schreiben Sie einen Antrag im vorgeschriebenen Formular in zweifacher Ausfertigung an den Leiter der örtlichen Abteilung des Föderalen Migrationsdienstes (Passamt).
Schritt 2
Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und fügen Sie diese Ihrer Bewerbung bei. Wenn ein Kind nach dem 01.07.2002 geboren wurde, ist für ihn ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft vorgesehen. Sie benötigen Kopien der Reisepässe der Eltern und der Geburtsurkunde des Kindes. Hat die Fachkraft keinen Anspruch auf die Unterlagen, wird das Staatsbürgerschaftsvermerk sofort nach Kontaktaufnahme mit dem FMS angebracht.
Schritt 3
Falls das Kind vor diesem Datum geboren wurde, ist zusätzlich zu den angegebenen Dokumenten eine Meldebescheinigung der Eltern für den 02.06.1992 beizufügen, die von der örtlichen Selbstverwaltung am Grundlage von Hausakten.
Schritt 4
Weicht die Anmeldung derzeit von der Anmeldung der Eltern zum angegebenen Datum ab, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der staatlichen Stelle am ehemaligen Wohnort. Wenn möglich, wenden Sie sich am besten persönlich an diese Institution, da die Bearbeitung und Beantwortung einer schriftlichen Anfrage deutlich länger dauert als persönlich.
Schritt 5
Falls der zweite Elternteil Ausländer ist, ist seine schriftliche Zustimmung erforderlich, damit das Kind die russische Staatsbürgerschaft erhält. Beglaubigen Sie die Unterschrift auf dem Antrag gemäß den Anforderungen des Föderalen Migrationsdienstes.
Schritt 6
Wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, fügen Sie seine schriftliche Zustimmung zum Erwerb der Staatsbürgerschaft bei.