In unseren turbulenten Zeiten ist es zur Selbstverteidigung einfach notwendig, eine Waffe zu haben. Und wenn Elektroschocker oder Gaspatronen ganz einfach gekauft werden können (wenn Sie natürlich 18 Jahre alt sind), dann ist für das Führen einer Trauma- oder Gaswaffe eine spezielle Lizenz erforderlich. Diese Lizenz zu erhalten ist nicht einfach, aber durchaus möglich.
Anleitung
Schritt 1
Prüfen Sie zunächst, ob Sie grundsätzlich einen Waffenschein erwerben können. Dazu müssen Sie volljährig sein, einen festen Wohnsitz haben. Sie sollten nicht in einer Klinik für Neuropsychiatrie und Drogensucht registriert sein. Sie sollten keine chronischen Krankheiten haben, die von häufigen Schmerzen begleitet werden. Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden und Sie dürfen innerhalb eines Jahres nicht zweimal in die Verwaltungsverantwortung gestellt werden. Sie sollten keine Sehprobleme haben. Alle oben genannten Punkte beziehen sich auf Sie, dann können Sie mit dem Erwerb einer Lizenz beginnen.
Schritt 2
Wenden Sie sich an die FRA (Department of Licensing and Permits). Eine solche Abteilung sollte sich am Wohnort des ATC befinden. Geben Sie dort an, welche Dokumente Sie benötigen. Ein Standarddokumentenpaket umfasst: einen Antrag, einen Reisepass und seine Fotokopie, zwei Fotos3 * 4, ein ärztliches Attest im Formular Nr. 046-1.
Schritt 3
Holen Sie sich in Ihrer Poliklinik ein Zertifikat mit dem Formular 046-1. Nehmen Sie Auszüge aus den narkologischen und psychiatrischen Apotheken, die Sie nicht bei ihnen registriert haben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Kontrollsiegel auf dem ärztlichen Attest erst nach dem Besuch der Apotheken ausgehändigt wird.
Schritt 4
Machen Sie ein Foto, machen Sie eine Fotokopie Ihres Reisepasses und gehen Sie mit einem vorgefertigten Dokumentenpaket zur FRA. Füllen Sie dort einen Antrag im vorgeschriebenen Formular aus und nehmen Sie eine Überweisung an den Bezirkspolizisten, eine Quittung über die Zahlung des Staatsbeitrags und eine Überweisung zur Ablegung der Prüfung im Ausbildungszentrum vor.
Schritt 5
Studieren Sie vor dem Besuch des Ausbildungszentrums das Bundesgesetz „Über Waffen“(Artikel 17, 22 und 24), das Strafgesetzbuch (Artikel 37-39 und 222-224), das Ordnungswidrigkeitengesetz (Artikel 8-20), „Regeln für den sicheren Umgang mit Schusswaffen“und „Regeln für den Verkehr von Zivil- und Dienstwaffen“. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird Ihnen helfen, die Prüfung zu bestehen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie die Prüfung nach zwei Versuchen immer noch nicht bestehen, kostenpflichtige Schulungen besuchen müssen.
Schritt 6
Wenden Sie sich anschließend an den Bezirkspolizisten. Er muss aufzeichnen, dass Sie eine Waffenkiste in Ihrem Haus haben. Dazu müssen Sie diese Box natürlich erst kaufen und installieren.
Schritt 7
Bezahlen Sie die Staatsgebühr und gehen Sie mit allen Dokumenten wieder zur FRA. Wenn alle Dokumente in Ordnung sind, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eine Lizenz erhalten.
Schritt 8
Und denken Sie daran, der Führerschein für Selbstverteidigungswaffen ist 5 Jahre gültig. Danach müssen Sie sich erneut registrieren.