Die Versicherungsnummer eines individuellen Privatkontos - SNILS - wird benötigt, um Versicherungsprämien zu überweisen, die sich direkt auf die Höhe Ihrer Rente auswirken. Angenommen, Ihnen wurde bereits SNILS zugewiesen und Sie haben einen Rentenversicherungsausweis ausgestellt. Aber jetzt haben sich die Umstände geändert und Sie haben zum Beispiel Ihren Nachnamen geändert. Nun müssen Sie Ihren Rentenausweis ändern, damit der Name im Dokument mit der Realität übereinstimmt.
Anleitung
Schritt 1
Beginnen wir mit der Tatsache, dass die Ihnen einmal zugewiesene SNILS eine einzigartige Nummer ist und Ihnen gehört, nicht der Name der Person, sondern die Gesamtheit der in Ihren Fragebogen eingegebenen Daten. Deshalb bedeutet der Ersatz von SNILS in dieser Situation nichts anderes als eine Anpassung Ihrer persönlichen Daten in der Pensionskassendatenbank.
Schritt 2
Nehmen Sie Ihren Reisepass. Bereiten Sie Fotokopien von Dokumenten über die Änderung des Nachnamens vor: eine Heiratsurkunde, eine Scheidungsurkunde im Allgemeinen jedes Dokument, das die Tatsache bestätigt, dass Sie Ihren Nachnamen geändert haben. Vergessen Sie nicht, auch die Originaldokumente mitzubringen. Mit dem Gesamtpaket gehen Sie in die Pensionskasse zu einem Spezialisten, der mit Einzelpersonen in allgemeinen Fragen arbeitet. Im Rahmen der Zulassung werden Sie gebeten, einen entsprechenden Antrag auf Umtausch der Versicherungsbescheinigung auf einem Standardformular auszufüllen. Geben Sie hier auch den Grund an, warum Sie sich entschieden haben, dieses Dokument auszutauschen. Ein Musterantrag ist bei der Pensionskasse erhältlich.
Schritt 3
Danach geben Sie der Fachkraft einen Antrag, eine alte Versicherungsbescheinigung (grüne, rechteckige, laminierte Karte) sowie ein Dokument über die Namensänderung. Die gemachten Angaben werden anhand der Grundlagen der Pensionskasse geprüft und anschließend Änderungen an Ihrer persönlichen SNILS-Karte vorgenommen. Sie erhalten innerhalb eines Tages ein aktualisiertes Zertifikat (mit der alten SNILS-Nummer, aber mit neuen Daten).
Schritt 4
Für Arbeitnehmer wird es einfacher sein, sich mit einem Ersatzantrag an die Personalabteilung des Arbeitgebers zu wenden. Das Verfahren bleibt gleich, Sie nehmen jedoch erst im Stadium der Antragstellung daran teil. Die weitere Arbeit verbleibt bei der Personalabteilung. Bereiten Sie sich darauf vor, sofort Zeugnis abzulegen. Die Frist zur Erlangung einer neuen Bescheinigung verlängert sich in diesem Fall, da juristische Personen den Besuch der Pensionskasse insbesondere zu allgemeinen Fragen an festen Tagen praktizieren.