Jede Organisation muss eine Bestandsaufnahme durchführen, bei der die Wertsalden im Lager gezählt und mit den Buchhaltungsdaten abgeglichen werden. Dieser Vorgang ist sehr aufwendig, dennoch sollte die Überprüfung mindestens einmal im Jahr erfolgen. Eine Bestandsaufnahme lohnt sich auch bei einem Wechsel der verantwortlichen Person, vor der Erstellung von Jahresberichten, bei Feststellung von Diebstahl oder Beschädigung und in anderen Fällen.
Anweisungen
Schritt 1
Vor der Inventur muss der Manager einen Auftrag (Auftrag) erteilen, um dieses Verfahren durchzuführen (Formular Nr. INV-22). Dieses Dokument enthält Informationen zu Umfang, Ablauf und Zeitpunkt der Inventarisierung von Objekten. Es sollte auch alle Mitglieder der Inventarkommission mit Angabe ihrer Positionen auflisten.
Schritt 2
Oben in der Bestellung muss der Name der Organisation vollständig eingetragen werden, zum Beispiel Vostok Limited Liability Company. Als nächstes geben Sie die bauliche Einheit an, zum Beispiel Transport oder Verwaltung. Bei Abwesenheit muss nichts angegeben werden.
Schritt 3
Dann ist es notwendig, die Seriennummer des Dokuments anzugeben, es kann nicht nur Zahlen, sondern auch Buchstaben enthalten. Oft wird diese Nummerierung mit mehreren Unterteilungen verwendet. Vergessen Sie nicht, das Erstellungsdatum anzugeben.
Schritt 4
Unten sehen Sie noch einmal den Punkt "Datum", wo Sie den Anfang des Inventars eintragen müssen.
Schritt 5
Als nächstes sollten Sie die Mitglieder der Kommission angeben. Es sollte unabhängige Arbeiter umfassen, dh diejenigen, die nicht mit diesem Lager verbunden sind. Listen Sie die Namen der zu prüfenden Objekte auf.
Schritt 6
Außerdem sollte die Bestellung die Gründe enthalten, die zur Durchführung dieser Prüfung geführt haben, beispielsweise der Wechsel von sachlich verantwortlichen Mitarbeitern.
Schritt 7
Am Ende sollten Sie die Frist für die Lieferung von Inventardokumenten an die Buchhaltung angeben. Danach wird die Bestellung vom Leiter unterzeichnet und an den Vorsitzenden der Inventarkommission übergeben.
Schritt 8
Die Kommission führt rechtzeitig eine Bestandsaufnahme durch. Nach ihrer Fertigstellung erstellt die Kommission Kollationserklärungen und Rechtsakte. Diese Dokumente werden zum Datenabgleich an die Buchhaltung übermittelt. Bei Fehlern kann die Buchhaltung eine Nachprüfung verlangen.