So Kündigen Sie Die Insolvenz

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Anonim

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Konkurs aufzuheben, wenn ein entsprechender Fall beim Schiedsgericht anhängig ist. Einige davon beziehen sich auf die Befriedigung von Gläubigeransprüchen, andere auf die Ablehnung solcher Ansprüche oder den Abschluss einer gütlichen Einigung.

So kündigen Sie die Insolvenz
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Die Gründe für die Beendigung des Gerichtsverfahrens bei Vorliegen von Anzeichen für die Insolvenz des Schuldners sind im Gesetz „Über Insolvenz (Insolvenz)“enthalten. Der spezifizierte normative Akt sieht mehrere Möglichkeiten vor, den Konkurs aufzuheben, von denen jede ihre eigenen Merkmale hat. So kann in den Phasen der finanziellen Sanierung oder der externen Verwaltung die Zahlungsfähigkeit des Schuldners vollständig wiederhergestellt werden, was tatsächlich das Fehlen von Schulden gegenüber den Gläubigern bedeutet, eine positive Bilanz des Unternehmens bei fortgesetzter Tätigkeit.

In diesen Fällen weist das Gesetz das Schiedsgericht direkt an, das Insolvenzverfahren zu beenden. Auch wenn die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht vollständig wiederhergestellt ist, aber die Forderungen aller Gläubiger, die das Schiedsgericht beantragt haben, befriedigt sind, wird der Konkurs aufgehoben.

Gründe für die Aufhebung der Insolvenz im Umgang mit Gläubigern

Kann sich der Schuldner mit den Gläubigern selbstständig einigen, bevor er ihn für insolvent erklärt, beendet das Schiedsgericht das Verfahren ebenfalls. Die Einigung muss in einer gütlichen Einigung erfolgen, die dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wird. Dabei ist zu bedenken, dass die Chancen auf eine gütliche Einigung gering sind, da mit der Einreichung eines Insolvenzantrags vor Gericht in der Regel alle anderen Möglichkeiten der Schuldenbegleichung ausgeschöpft sind. Aus diesem Grund sind Gläubiger äußerst zurückhaltend, Zugeständnisse zu machen, einschließlich des Abschlusses einer gütlichen Einigung mit dem Schuldner. Dennoch verpflichtet das Bestehen einer solchen Vereinbarung auch das Schiedsgericht, den Konkurs des Schuldners aufzuheben, wenn die vorgelegte Vergleichsvereinbarung ohne Verletzung des Gesetzes oder der Rechte einer Person erstellt wurde.

Andere Gründe für die Aufhebung der Insolvenz

Manchmal meldet der Schuldner selbst Insolvenz an, wenn keine tatsächlichen Gründe für die Insolvenzerklärung vorliegen. Hat das Schiedsgericht ein solches Verfahren eingeleitet, befinden sich jedoch keine Gläubiger im Überwachungsstadium, wird die Insolvenzforderung für unbegründet erklärt und das Verfahren gerichtlich eingestellt.

Der letzte Grund für die Aufhebung der Insolvenzanerkennung des Schuldners ist schließlich das Fehlen ausreichender Mittel zur Erstattung der Prozesskosten. Der Hauptteil dieser Aufwendungen ist die Zahlung der Vergütung an den Konkurskommissar.

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