Eine Hypothek für eine Wohnung ist aufgrund ihrer Rechtsnatur ein Verpfändungsvertrag für die erworbene Immobilie. Daher kann das Kreditinstitut bei Nichtzahlung der monatlichen Zahlungen die gekaufte Wohnung oder das gekaufte Haus ausschließen.
Kreditnehmer im Rahmen von Hypothekenverträgen fragen häufig nach den Folgen, wenn sie der Verpflichtung zur monatlichen Zahlung nicht nachkommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Kreditinstitut über mehrere wirksame Einflusshebel auf den Zahler verfügt. Dies ist auf die Rechtsnatur des Hypothekenvertrags zurückzuführen, bei dem es sich um einen Vertrag über die Verpfändung von Immobilien handelt. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist eine Immobilie eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtung des Kreditnehmers, regelmäßige Zahlungen zu leisten, um die Schulden fristgerecht vollständig zurückzuzahlen. Bei Nichterfüllung, nicht ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Verpflichtung kann die Bank die erworbene Immobilie pfänden und ihre Kosten zu Lasten des Erlöses decken.
Folgen der unsachgemäßen Erfüllung von Pflichten aus einem Hypothekenvertrag
Lässt der Darlehensnehmer im Rahmen des Hypothekenvertrags nur geringe oder nicht zu häufige Verzögerungen zu, ist die für ihn schwierigste Folge die Notwendigkeit, Geldstrafen an die Bank zu zahlen. Die Praxis zeigt, dass Kreditinstitute solchen Problemen gegenüber loyal sind, da die Vertragsstrafe alle Verluste abdeckt, die durch Verzug entstehen können. Die Zwangsvollstreckung in Bezug auf eine Verpfändung ist eine extreme Maßnahme, die bei chronischen oder anhaltenden Zahlungsausfällen sowie bei Fehlen anderer Möglichkeiten zur Begleichung der Schulden des Kreditnehmers angewendet wird. Das Zivilrecht erlaubt die Zwangsvollstreckung in hypothekarischem Vermögen unter den Bedingungen einer dreimonatigen Pflichtzahlung und des Vorhandenseins von Schulden, die mindestens fünf Prozent des Gesamtbetrags der Verpflichtung betragen.
Die Anordnung der Zwangsvollstreckung auf verpfändetes Eigentum
Liegen oben beschriebene hinreichende Gründe für die Zwangsvollstreckung von Immobilien vor, wendet sich das Kreditinstitut mit einer entsprechenden Forderung an das Gericht. Es ist nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich, eine Forderung auf Kosten einer Wohnung einzuziehen, daher ist diese Berufung obligatorisch. Nach Erfüllung des erklärten Bedarfs wird der Hypothekengegenstand verkauft. Der Gläubiger nimmt den Erlös aus dem Verkauf als Tilgung der Schulden und gibt ihn, falls ein Restbetrag besteht, an den früheren Eigentümer der Immobilie zurück. Reicht der Erlös nicht aus, um die gesamte Schuld zu begleichen, so lässt das Gesetz die Erhebung auf sonstiges Vermögen des Schuldners zu.