So Melden Sie Die Insolvenz Eines Schuldners An

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Konkurs ist die Unfähigkeit des Schuldners, die Forderungen der Gläubiger aus Geldverbindlichkeiten vollständig zu befriedigen und die Verpflichtung zur Zahlung der Hauptzahlungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Ein Schuldner wird nur von einem Schiedsgericht für insolvent erklärt. Der Konkurs ist ein ziemlich langer Prozess, der auf die finanzielle Wiederherstellung des Schuldners sowie auf die Rückgabe seiner Zahlungsfähigkeit abzielt.

So melden Sie die Insolvenz eines Schuldners an
So melden Sie die Insolvenz eines Schuldners an

Anleitung

Schritt 1

Nach dem Bundesgesetz haben der Schuldner selbst, der Gläubiger und die bevollmächtigten Organe das Recht, beim Schiedsgericht einen Antrag auf Insolvenzerklärung des Schuldners zu stellen. In diesem Fall erwerben der Gläubiger und die bevollmächtigte Stelle das Recht, Geldschulden beim Schiedsgericht zu beantragen, erst nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung über die Einziehung von Geldern beim Schuldner. Es ist zu beachten, dass die teilweise Erfüllung der Ansprüche des Gläubigers oder der bevollmächtigten Stelle keinesfalls ein Grund ist, den Antrag des Schiedsgerichts auf Insolvenzerklärung des Schuldners abzulehnen.

Schritt 2

Der Antrag des Schuldners an das Schiedsgericht erfolgt in der Regel schriftlich, der vom Geschäftsführer des Schuldners oder vom Schuldner selbst zu unterzeichnen ist. Darüber hinaus wird die Insolvenzerklärung des Schuldners nur dann vom Vertreter des Schuldners unterzeichnet, wenn diese Befugnis zuvor in der Vollmacht des Vertreters festgelegt wurde.

Schritt 3

Der Insolvenzantrag des Schuldners muss enthalten: den Namen des Schiedsgerichts, bei dem der Antrag gestellt wird; die Höhe der Schulden aus Geldverbindlichkeiten mit detaillierter Angabe der Gründe für die Schulden; die Höhe der Verschuldung zur Entschädigung von Schäden an Leben oder Gesundheit von Bürgern; die Höhe der Schuld für Zwangszahlungen; Erklärung der Unmöglichkeit, die Forderungen der Gläubiger vollständig zu befriedigen; Informationen über die Forderungsanmeldungen und das verfügbare Vermögen des Bürgers des Schuldners; die Meldedaten des Schuldners sowie Bankkontonummern und eine Liste der beigefügten Unterlagen.

Schritt 4

Nach Einreichung eines Insolvenzantrags muss der Schuldner unbedingt die Gläubiger oder befugten Stellen über diesen Antrag informieren und auch Kopien des erstellten Antrags an die zuständige Organisation senden. Die Insolvenzfrist wird ab dem Zeitpunkt der Einführung der Aufsicht berechnet. Auch nach dem geltenden Bundesgesetz muss der Fall der Insolvenzerklärung des Schuldners innerhalb von 7 Monaten nach Eingang des Antrags beim Schiedsgericht geprüft werden.

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