Wie Bekomme Ich "Baby"-Geld Im Jahr

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Wie Bekomme Ich "Baby"-Geld Im Jahr
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Anonim

Die Verbesserung der demografischen Situation im Land ist eine der obersten Prioritäten des Staates. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Anpassungen und Änderungen an der Gesetzgebung der Russischen Föderation bezüglich des Verfahrens und der Höhe der Unterstützung für Schwangere und Mütter vorgenommen. Auf welche Geldleistungen haben Schwangere und Mütter Anspruch und wie erhalten Sie diese?

Wie bekomme ich ein
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Anleitung

Schritt 1

Das Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber gezahlt. Seine Größe ist das durchschnittliche Einkommen, das insgesamt 70 Kalendertage vor der Geburt (bei Mehrlingsschwangerschaft 84 Tage) und 70 Tage bei der Geburt (bei Komplikationen während der Geburt - 86 Tage, bei Zwillingen) berechnet wird geboren wurden - 110 Tage). Das Mutterschaftsgeld für berufstätige Frauen beträgt 100 % des Durchschnittsverdienstes. Aber es gibt eine "Obergrenze" für den Betrag - nicht mehr als 38562 Rubel. im Monat. Es wird nach der Gewährung eines Krankenstandes berechnet.

Schritt 2

Nicht berufstätige Frauen haben Anspruch auf folgende Arten von Barzahlungen: Pauschalbetrag bei der Geburt eines Kindes - 11703 Rubel. 13k. und ein monatliches Kinderbetreuungsgeld für bis zu eineinhalb Jahre. Hausfrauen können jeden Monat für ihr erstes Kind 2194 Rubel erhalten. 34k., Am zweiten, dritten usw. - 4388r. 67k. Die Leistungen für Zwillinge und Zwillinge werden aufsummiert.

Schritt 3

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Liquidation des Unternehmens entlassen wurden, erhalten Sie die Zulage bei der Sozialversicherung, dafür müssen Sie sich jedoch beim Arbeitsamt anmelden. Alle Arten von Leistungen werden von den Sozialversicherungsbehörden am Wohnort bezogen. Erforderliche Unterlagen: Antrag auf Ernennung von Leistungen, Krankenstand.

Schritt 4

Wenn Sie sich bis zu 12 Wochen für eine Schwangerschaft angemeldet haben, haben Sie Anspruch auf eine Zusatzleistung - 438 Rubel. 87k. Erforderliche Unterlagen: eine Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung, ein Antrag auf Ernennung von Leistungen in jeglicher Form.

Schritt 5

An einen der Elternteile (Adoptiveltern, Vormund) wird ein Pauschalbetrag (bei Geburt oder Adoption eines Kindes) in Höhe von 11703 Rubel gezahlt. 13k. Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Betrag. Unterlagen: ein Antrag auf Erteilung einer Leistung, eine Geburtsurkunde des Standesamtes des Formulars Nr. 24 (wird bei der Anmeldung eines Kindes beim Standesamt anstelle einer Bescheinigung einer Entbindungsklinik ausgestellt) oder eine Bescheinigung der Annahme; eine Bescheinigung vom Arbeitsort des anderen Elternteils, dass ihm keine Leistungen zugeflossen sind; eine Kopie der Geburtsurkunde; ein Auszug aus Arbeitsbüchern, wenn die Eltern nicht berufstätig sind.

Schritt 6

Wenn Sie die Ehefrau eines Militärangehörigen sind, haben Sie gleichzeitig Anspruch auf zwei Leistungen: eine einmalige Beihilfe für eine schwangere Frau eines Wehrpflichtigen - 18.533 RUB sowie eine monatliche Beihilfe für Mütter von Wehrpflichtigenkindern aus Geburt bis 3 Jahre - RUB 7943.

Schritt 7

Eine Mutter (eine russische Staatsbürgerin) hat das Recht, eine Bescheinigung über das Mutterschaftskapital in Höhe von 365.700 Rubel für die Geburt eines zweiten Kindes (ebenfalls russischer Staatsbürgerin) zu erhalten, wenn dieses Kind in der Zeit geboren oder adoptiert wurde von 2007 bis 2016. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie leben und von wem das Kind geboren wurde.

Schritt 8

Eine Bescheinigung kann auch für ein drittes oder viertes Kind ausgestellt werden, wenn Sie kein zweites (oder drittes) erhalten haben. Die Bescheinigung wird auch bei der Geburt von Zwillingen ausgestellt, es muss nur festgestellt werden, welches der Kinder als Zweitgeborenes geboren wurde.

Schritt 9

Leider können Sie nicht mit dem Mutterschaftskapital rechnen, wenn das Kind bei der Geburt gestorben ist. Sie müssen jedoch ausgestellt werden, wenn das Kind in der ersten Lebenswoche gestorben ist (in solchen Fällen wird eine Geburtsurkunde ausgestellt). Um eine Bescheinigung zu erhalten, benötigen Sie: einen Reisepass, die Staatsbürgerschaft und die Registrierung der Mutter, eine Geburtsurkunde des Kindes oder eine Adoptionsurkunde; die Staatsbürgerschaft des Kindes. Alle diese Unterlagen müssen Sie bei der Pensionskassenfiliale Ihres Wohnortes einreichen. Sie können notariell beglaubigte Dokumente per Post zusenden.

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