Die Vormundschaft kann über eine fähige Person mit deren schriftlicher Einverständniserklärung erlangt werden. Der Antrag ist bei der Betreuungs- und Betreuungsbehörde zu stellen. Wenn eine Person handlungsunfähig ist, kann ihre Vormundschaft nur vor Gericht formalisiert werden.
Es ist notwendig
- -Dokumente, die die Identität beider Parteien belegen
- -Antrag bei der Vormundschaftsbehörde
- -Antrag bei der Vormundschaftsbehörde der Mündel
- - eine Bescheinigung über eine ärztlich-psychiatrische Untersuchung, wenn die Person handlungsunfähig ist
- - einen Antrag beim Gericht auf Anerkennung der Vormundschaft einer handlungsunfähigen Person
- - Akt der Wohnungskommission über den Wohnraum des Treuhänders
- - Akt der Wohnungskommission über den Wohnraum der Station
- -Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie des Vormunds
- -Eigenschaft vom Arbeitsort des Treuhänders
- -Eigenschaft vom Wohnort des Treuhänders
- -Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Treuhänders
- -Bescheinigung einer narkologischen und psychiatrischen Ambulanz für einen Treuhänder
- - eine Bescheinigung, dass der Vormund nicht an Krankheiten leidet, für die die Eintragung der Vormundschaft nicht zulässig ist (Tuberkulose, Onkologie usw.)
- -Bescheinigung über die finanzielle Situation des Treuhänders
- - zusätzliche Dokumente können erforderlich sein
Anleitung
Schritt 1
Ist Ihre Mutter handlungsfähig, d.h. durch eine ärztlich-psychiatrische Untersuchung nicht als geschäftsunfähig anerkannt, dann bewerben Sie sich persönlich mit einem Antrag bei der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde Ihres Gebietes. Außerdem muss eine Erklärung der Mutter abgegeben werden, dass sie in Obhut genommen werden möchte. Die Vormundschaft kann nur mit ihrer persönlichen Zustimmung bestellt werden.
Schritt 2
Neben der Stellungnahme des Treuhänders und des Mündels ist es erforderlich, ein umfangreiches Dokumentenpaket bei der Vormundschafts- und Treuhandbehörde zu sammeln und einzureichen. Bei der bestellten Vormundschaft überwacht die Vormundschaftsbehörde den Vormund ständig. Die Pflegequalität der Station wird überprüft und die Wahrung ihrer Rechte und Interessen überprüft. Alle Veränderungen in Leben und Gesundheit des Mündels sind der Vormundschaftsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Schritt 3
Die Betreuung erfolgt auf freiwilliger Basis. Es gibt keine Zahlung dafür. Über Geld und Vermögen des Mündels darf nur mit seiner persönlichen Zustimmung verfügt werden. Sie können mit dem Eigentum des Mündels keine eigenständigen Rechtshandlungen vornehmen.
Schritt 4
Auf persönlichen Wunsch und Antrag des Mündels kann die Vormundschaft jederzeit entzogen werden.
Schritt 5
Wenn eine Person handlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, die Verantwortung für ihre Handlungen und Handlungen zu übernehmen, beantragen Sie beim Gericht den Wunsch, die Vormundschaft zu erteilen. Bring deine Mutter zu einer medizinisch-psychiatrischen Untersuchung. Wird sie von den Ärzten als inkompetent anerkannt, wird Ihnen das Sorgerecht zugesprochen oder Ihre Mutter in eine psychiatrische Klinik gebracht. Denn in diesem Fall hängt alles von der Entscheidung des Gerichts ab. Nach der Entscheidung des Gerichts ist ein Antrag auf Eintragung der Vormundschaft bei der Vormundschafts- und Treuhandbehörde zu stellen. Sammeln und senden Sie das gleiche Paket von Dokumenten wie im ersten Fall.
Schritt 6
Geld und Vermögen einer als geschäftsunfähig anerkannten Person können unter Aufsicht der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden entsorgt werden. Die Kontrolle durch diese Organe erfolgt über alle Handlungen des Treuhänders in Bezug auf Leben, Gesundheit, Qualität der Pflege, Verfügung über Geld und Vermögen des Mündels. Alle Veränderungen in Leben und Gesundheit des Mündels sind der Vormundschaftsbehörde unverzüglich anzuzeigen.