So Entlassen Sie Eine Person Aus Einem Privathaus

Inhaltsverzeichnis:

So Entlassen Sie Eine Person Aus Einem Privathaus
So Entlassen Sie Eine Person Aus Einem Privathaus

Video: So Entlassen Sie Eine Person Aus Einem Privathaus

Video: So Entlassen Sie Eine Person Aus Einem Privathaus
Video: Linda (14) hat einen Tampon in sich vergessen! | Die Spezialisten | SAT.1 2024, April
Anonim

Die Eintragung in ein Privathaus ist auf Grundlage einer schriftlichen oder notariellen Erlaubnis aller Hausbesitzer möglich. Ein Auszug erfolgt auf persönlichen Antrag der registrierten Person, durch notariell beglaubigte Vollmacht oder bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses.

So entlassen Sie eine Person aus einem Privathaus
So entlassen Sie eine Person aus einem Privathaus

Es ist notwendig

  • - Bewerbung;
  • - Reisepass;
  • - Hausbuch;
  • - Militärausweis;
  • - Gerichtserklärung.

Anleitung

Schritt 1

Wenn Sie einer Person erlaubt haben, sich in Ihrer Privatwohnung anzumelden, kann diese auf Antrag beim Bundesmigrationsdienst selbstständig entlassen werden. Für einen Auszug benötigen Sie nicht nur einen Antrag, sondern auch einen Reisepass einer registrierten Person, ein Hausbuch. Für Wehrpflichtige in der Reserve und Wehrpflichtige müssen Sie dem FMS einen Wehrausweis mit Vermerk über die Abmeldung vorlegen.

Schritt 2

In einer anderen Stadt kann ein im Haus registrierter Bewohner die Registrierung unter einer neuen Adresse beantragen. Er wird an der bisherigen Adresse aus dem Register gestrichen und sofort am neuen Wohnort gemeldet.

Schritt 3

Sie haben das Recht, einen vorübergehend in einem Privathaus gemeldeten Bewohner zu entlassen, indem Sie beim FMS einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Anmeldung stellen. Wenn Sie sich nicht an das FMS wenden, endet die Registrierung automatisch nach Ablauf der Fristen, die in dem bei der Registrierung eingereichten Antrag angegeben sind.

Schritt 4

Wenn Sie über eine notariell beglaubigte Vollmacht verfügen, haben Sie das Recht, für Ihren Vollmachtgeber alle rechtlich bedeutsamen Handlungen vorzunehmen, einschließlich des Abmeldeverfahrens. Wenden Sie sich an das FMS. Auf Grundlage Ihres Antrags führt ein autorisierter Mitarbeiter einen Auszug durch.

Schritt 5

Wenn Sie keine notariell beglaubigte Vollmacht haben, eine registrierte Person nicht in Ihrem Wohnraum wohnt und sich nicht selbstständig abmeldet, wenden Sie sich an das Gericht. Reichen Sie ein Paket mit Dokumenten ein, die die Gültigkeit des Auszugs bestätigen.

Schritt 6

Ausreichende Grundlage für einen positiven Gerichtsbeschluss sind: - lange Abwesenheit eines Bürgers am Ort der ständigen Registrierung; - Inhaftierung in einer Kolonie; - Nichtbeteiligung an der Erhaltung der Wohnung; - ständiger Wohnsitz an einer anderen Adresse.

Schritt 7

Verwenden Sie als Beweisgrundlage die Zeugenaussagen, Bescheinigungen über den Abschluss oder die Anerkennung eines Bürgers als vermisst.

Schritt 8

Nach der gerichtlichen Entscheidung wenden Sie sich mit einem Antrag, einem Beschluss und einem Hausbuch an die FMS. Der eingetragene Bürger wird aus Ihrem Haus entlassen.

Empfohlen: