Die An- und Abmeldung erfolgt gemäß der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 713. Um eine Aufenthaltserlaubnis außerhalb Ihres eigenen Wohnraums zu erhalten, müssen Sie ein Paket mit Dokumenten abholen und sich an den Föderalen Migrationsdienst oder das Passamt wenden des Wohnungsamtes.
Es ist notwendig
- - Bewerbung;
- - Reisepass;
- - Geburtsurkunde;
- - Unterlagen für die Registrierung.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie sich für ein Wohngebiet anmelden möchten, das Ihnen nicht gehört, müssen Sie von allen Eigentümern eine notariell beglaubigte Zustimmung einholen. Wird keine notariell beglaubigte Einwilligung erteilt, so sind alle Eigentümer verpflichtet, persönlich beim Migrationsdienst oder beim Passamt anwesend zu sein und in Anwesenheit von befugten Mitarbeitern dieser Dienststellen eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen. Anstelle des Eigentümers kann die Zustimmung auch durch seine notariell bevollmächtigte Person erteilt werden.
Schritt 2
Neben der schriftlichen oder notariell beglaubigten Einwilligung benötigen Sie einen Reisepass, Wohnungseigentumspapiere, einen Auszug aus dem Hausbuch und persönliche Kontoauszüge, eine Abmeldung vom bisherigen Wohnort, einen Antrag auf Anmeldung. Wenn Sie kein Ausreiseformular haben und Sie nicht aus dem Melderegister gestrichen wurden, stellt der Vertreter des Migrationsdienstes gemäß Ihrem Antrag einen Antrag an die vorherige Adresse, Sie werden aus dem Melderegister gestrichen und an Ihrem neuen Wohnort registriert.
Schritt 3
Wenn Sie kein Eigenheimbesitzer sind und sich vorübergehend anmelden möchten, müssen Sie nicht an Ihrem bisherigen Wohnort auschecken, daher ist kein Ausreiseformular erforderlich. Aber trotz der Tatsache, dass die Registrierung befristet ist und innerhalb der im Antrag angegebenen Zeit automatisch endet, benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer, einen Antrag mit dem Anfangs- und Enddatum der Registrierung, Unterlagen für die Wohnung, einen Auszug aus dem Hausbuch und dem persönlichen Konto.
Schritt 4
Melden Sie einen Minderjährigen in einer Wohnung an und sind kein Eigenheimbesitzer, haben Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis in dieser Wohnung, dann ist keine Zustimmung der Eigentümer erforderlich, da der Minderjährige am Wohnort der Eltern gemeldet ist, unabhängig davon, wem gehört der Wohnraum.
Schritt 5
Für die Anmeldung eines Minderjährigen benötigen Sie einen Reisepass eines Elternteils, eine Geburtsurkunde des Kindes, ein Ausreiseformular vom bisherigen Wohnort. Leben die Eltern getrennt, muss der zweite Elternteil eine notarielle Erlaubnis zur Anmeldung ausstellen, eine Bescheinigung von seinem Wohnort erhalten, dass das Kind dort nicht gemeldet ist. Außerdem benötigen Sie einen Auszug aus dem Hausbuch und persönlichen Konto, Eigentumsdokumente für die Wohnung.