Vormundschaft ist der Schutz der Interessen und Rechte minderjähriger Kinder, die aus irgendeinem Grund ohne Eltern gelassen werden, sowie der Schutz der Interessen und Rechte von handlungsunfähigen oder behinderten Personen.
Minderjährige Kinder können in Obhut genommen werden, wenn ihre Eltern sich dem elterlichen Recht entziehen oder ihnen entzogen werden. Wenn jedoch handlungsunfähige Personen oder Kinder ohne Eltern unter der Aufsicht von medizinischen oder pädagogischen Einrichtungen stehen, ist es unmöglich, eine Vormundschaft zu erteilen - die Aufgaben eines Vormunds werden in diesem Fall vom Staat wahrgenommen.
Die Vormundschaft wird sehr oft als Zwischenform vor der Adoption verwendet. Wenn die werdenden Eltern sich über die Notwendigkeit einer Adoption nicht ganz sicher sind oder sich wegen der Dauer des Verfahrens nicht an dem Verfahren beteiligen wollen. Im Gegensatz zur Adoption bedarf die Vormundschaft keiner gerichtlichen Entscheidung.
Anforderungen an Erziehungsberechtigte
Um die Vormundschaft zu erhalten, muss eine Person folgende Voraussetzungen erfüllen:
- volljährig und geschäftsfähig sein;
- er darf nicht nach dem Artikel wegen vorsätzlicher Verletzung der Gesundheit oder des menschlichen Lebens verurteilt worden sein;
- eine Person muss hohe moralische und persönliche Eigenschaften haben;
- Ein Kind oder eine behinderte Person sollte sich der Pflege nicht widersetzen.
Erforderliche Unterlagen für die Vormundschaft
Für die Eintragung der Vormundschaft ist es erforderlich, ein Paket mit folgenden Dokumenten abzuholen:
- eine Erklärung schreiben, in der um die Bestellung eines Vormunds gebeten wird;
- eine Bescheinigung des Arbeitsplatzes über die Höhe des Lohns und die ausgeübte Position vorlegen;
- wenn eine Person arbeitslos ist, muss ein Dokument vorgelegt werden, das das Einkommen bestätigt;
- Sie benötigen einen Auszug aus dem Hausbuch, das Nutzungs- oder Eigentumsrecht an Wohnimmobilien und eine Kopie des Finanzkontos;
- Führungszeugnis;
- Gesundheitszertifikat;
- wenn die Person verheiratet ist, müssen Sie eine Kopie des Dokuments vorlegen;
- schriftliche Zustimmung aller beim zukünftigen Vormund lebenden Familienmitglieder;
- bei der Vormundschaftsbehörde muss eine Bescheinigung über den hygienischen und technischen Zustand der Räumlichkeiten, in denen der Mündel wohnen wird, ausgestellt werden;
- Autobiographie und Reisepass.
Innerhalb von sieben Tagen werden alle eingereichten Unterlagen geprüft und nach fünfzehn Tagen wird entschieden.
Bei einer negativen Entscheidung werden alle Unterlagen an den Antragsteller zurückgesandt und es wird auch erklärt, wie dieser Bescheid angefochten werden kann.
Bei positiver Entscheidung gilt die Betreuungserlaubnis für zwei Jahre und der Staat zahlt monatliche Unterstützung für das betreute Kind.