Einen Job zu verlieren ist zweifellos stressig, aber einen Job zu finden, oder besser gesagt die Unfähigkeit, ihn für eine gewisse Zeit selbst zu finden, stellt sich als noch stressiger heraus. Der Rettungsring in der Zeit der Zwangsarbeitslosigkeit kann sich beim Arbeitsamt anmelden und mit seiner Hilfe nach einer freien Stelle suchen.
Registrieren
Bevor Sie Unterlagen für die Anmeldung beim Arbeitsamt abholen, wenden Sie sich an das Arbeitsamt Ihres Wohnortes - Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitslosenstatus zu erlangen. Erbringung des Dienstes:
- Zivilpass und dessen Kopie, - Diplom oder Zertifikat, - ein Arbeitsbuch mit Aufzeichnungen über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, - TIN (sie wird prüfen, ob Sie Unternehmer sind), - eine Gehaltsbescheinigung des letzten Arbeitsplatzes.
Bitte beachten Sie, dass Vollzeitstudierende, Militärangehörige, Strafgefangene und Altersrentner nicht als arbeitslos gelten.
Beim Arbeitsamt müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen, in dem Sie angeben, dass Sie über keine Einkünfte aus gewerblicher oder sonstiger Erwerbstätigkeit verfügen, mit niemandem in einem Arbeitsverhältnis stehen und für alle Daten zur Verfügung gestellt.
Am nächsten Tag müssen Sie sich beim Arbeitsamt melden und die Daten an das Arbeitsamt übermitteln, um ein für Sie passendes Stellenverzeichnis zu erstellen, erst nach 10 Tagen werden Sie offiziell arbeitslos.
Um einen Job zu finden
Innerhalb von 10 Tagen wird Ihnen eine Liste mit Stellenangeboten angeboten, aus der Sie die interessantesten auswählen können.
Als nächstes beginnt die Suche nach einem Job auf der Börse. Alle zwei Wochen ruft Sie der Inspektor an und weist Sie zu dem Arbeitgeber über, dessen Stelle für Sie als geeignet erachtet wird. Eine Stelle nach dem Arbeitsgesetz ist geeignet, wenn sie dem Stand Ihrer Berufsausbildung, den Bedingungen am bisherigen Arbeitsplatz und Ihrem Gesundheitszustand entspricht. Sie gehen mit Empfehlung, Coupon und Bewerbungsformular zum Arbeitgeber.
Wenn Sie nach einem Vorstellungsgespräch bei einem potenziellen Arbeitgeber feststellen, dass die Stelle nicht zu Ihnen passt, müssen Sie eine begründete Absage schreiben. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine motivierte Absage nicht als Abweichung zwischen der Vakanz und Ihren Gehaltsvorstellungen, Status, niedrigem Rating des Unternehmens usw. angesehen wird. Zusätzlich zu Ihrem eigenen Feedback müssen Sie dem Inspektor und dem Feedback von der Arbeitgeber, mit dem Sie kommuniziert haben. Es fällt ihm übrigens auch nicht leicht, Sie abzulehnen: Der Arbeitgeber muss ein Formular ausfüllen, in dem er mitteilt, ob er mit der Einstellung, in welchem Zeitraum und zu welchem Gehalt einverstanden ist. Wenn Ihnen die Anstellung verweigert wird, schreibt der Arbeitgeber ausführlich darüber, was genau Sie nicht gepasst haben.
Wenn Ihre Jobsuche innerhalb von 3 Monaten erfolglos bleibt, bietet Ihnen der Inspektor Zivildienst- oder Umschulungskurse an. In der Praxis wird ein solches Angebot nach 2 Wochen Recherche erstellt.