Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht zur Nutzung von urheberrechtlich oder verwandten Schutzrechten geschützten Objekten. Das Urheberrecht ist befristet: Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist geht das urheberrechtlich geschützte Objekt gemeinfrei über.
Anleitung
Schritt 1
Seit dem ersten Urheberrechtsgesetz (1709) sind die wichtigsten Nutzungsweisen eines Werkes bekannt: Vervielfältigung (Vervielfältigung), Verbreitung von Kopien des Werkes (Veröffentlichung), öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung des Werkes. Später kamen sie zur praktischen Umsetzung eines Architektur- oder Designprojekts, Import, Miete eines Werkes sowie als Mitteilung zur allgemeinen Information (per Funk, Fernsehen, Kabel oder Internet) hinzu.
Schritt 2
Das Urheberrecht liegt ursprünglich beim Autor (oder Co-Autoren) des Werkes - ab der Tatsache seiner Erstellung. Der Urheber und nur der Urheber besitzen die Rechte, das Werk in irgendeiner Weise zu nutzen oder diese Rechte nach eigenem Ermessen zu übertragen, daher werden diese Rechte als exklusiv bezeichnet. Der Urheber kann die ausschließlichen Rechte zur Nutzung des Werks - ganz oder teilweise - übertragen an eine natürliche oder juristische Person. Für die übertragenen Rechte zahlt der neue Rechteinhaber dem Urheber eine Gebühr. Danach geht das Recht, das Werk in irgendeiner Weise zu nutzen, auf den neuen Urheberrechtsinhaber über.
Schritt 3
Das Urheberrecht ist zeitlich begrenzt. Nach dem Tod des Urhebers gehen die ausschließlichen Rechte auf seine Erben über. 75 Jahre nach dem Tod des Autors wird das Werk gemeinfrei.
Schritt 4
In einigen Fällen erlaubt das Gesetz die kostenlose Vervielfältigung eines Werkes, ohne dem Urheberrechtsinhaber eine Vergütung zu zahlen. Insbesondere werden auf diese Weise das Original oder die rechtmäßig in Verkehr gebrachten Kopien des Werkes nach dem Verkauf vertrieben (dies gilt nicht für Werke der Malerei, Bildhauerei, Architektur).