Österreich ist für viele ausländische Bürger ein attraktives Land zum Leben, Studieren und Arbeiten. Damit ein Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, diese Möglichkeit hat, ist es jedoch erforderlich, in Österreich ein Aufenthaltsrecht bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.
Anleitung
Schritt 1
Der gängigste Weg ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) für die „Schlüsselkraft“. So ist es in Österreich üblich, sowohl die Inhaber des eigenen Unternehmens als auch angestellte Ausländer anzurufen. Damit ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich erhält, muss er in die Kategorie dieser „Schlüsselarbeitskräfte“aufgenommen werden.
Schritt 2
In Österreich ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch festgelegte Kontingente geregelt. Für jedes Bundesland in Österreich wird die Anzahl der Kontingente jährlich durch einen Sondererlass der Bundesregierung festgelegt. Darüber hinaus legen Quoten fest, wie viele Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, einer Beschäftigung nachgehen und wie viele Bewerber eine unternehmerische Tätigkeit ausüben können.
Schritt 3
An Antragsteller für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis als „Schlüsselarbeitskraft“werden folgende Anforderungen gestellt:
- Verfügbarkeit einer im Land nachgefragten Bildung sowie Berufserfahrung und erforderliche Qualifikationen;
- das monatliche Einkommen ohne Steuerabzug muss der im Bundesgesetz über die Sozialversicherung geregelten Höhe entsprechen;
- die Tätigkeit des Bewerbers muss für die Region von besonderer Bedeutung sein;
- Vorhandensein einer in Österreich gültigen Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt;
- das Vorhandensein von Wohneigentum oder ein langfristiger Mietvertrag.
Schritt 4
Für Unternehmer, die in Österreich ein eigenes Unternehmen besitzen, werden jährlich mehrere Tausend Quoten vergeben. Neben den grundlegenden Anforderungen an Unternehmer, die sich nicht von den Anforderungen an Arbeitnehmer zur Einstellung unterscheiden, verlangen die Behörden von den Antragstellern den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und des Nutzens des Unternehmens für die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes.
Schritt 5
Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis in einem entwickelten europäischen Land zu erhalten. Diese Methode eignet sich für ausländische Staatsbürger, die ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen können. In der Regel reicht es aus, der Ausländerbehörde Kontoauszüge vorzulegen, die mindestens 400.000 € für den Antragsteller und jeden seiner Familienangehörigen enthalten müssen.