Nach der Eröffnung muss die Erbschaft innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist angenommen werden. Verschiedene Situationen und Umstände können dazu führen, dass der Erbe innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Annahme der Erbschaft gestellt hat und dann die Frist als versäumt gilt. Die versäumte Frist kann jedoch je nach den Umständen außergerichtlich oder gerichtlich nachgeholt werden.
Anleitung
Schritt 1
Um das Recht zur außergerichtlichen Annahme der Erbschaft wiederherzustellen, muss sich der verstorbene Erbe mit den Erben, die die Erbschaft unverzüglich angenommen haben, in Verbindung setzen. Sind die erfolgreichen Erben bereit, den Nachzügler in die Erbschaftsliste aufzunehmen, so müssen sie dies mit schriftlicher Zustimmung ausdrücken.
Schritt 2
Die Zustimmung wird von einem Notar am Ort der Nachlasseröffnung erstellt und beglaubigt. Kann ein Bürger nicht persönlich beim Notar am Ort der Nachlasseröffnung anwesend sein, muss er seine Zustimmung in der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschriebenen Weise beurkunden und an den Notar, der die Erbschaft eröffnet hat, übergeben. Das ausgeführte Dokument kann durch jede Person übertragen oder per Post verschickt werden.
Schritt 3
Die unterschriebene Zustimmung der Erben ist die Grundlage für die Wiederherstellung der Frist für die Annahme der Erbschaft und für die notarielle Aufhebung der zuvor ausgestellten Erbrechtsurkunde mit Ausstellung einer neuen Urkunde. Wurde eine solche Urkunde noch nicht ausgestellt, muss der Notar auf Antrag der Erben, die die Erbschaft angenommen haben, einschließlich des wiederhergestellten Erben, einen Erbschein ausstellen.
Schritt 4
Ist ein Bürger, der Zeit verloren hat, alleiniger Erbe oder kommt unter den Erben ein Nachzügler vor, und verweigern auch die erfolgreichen Erben der Aufnahme des Verspäteten in die Erbenliste die Wiedereinsetzung der versäumten Frist Erbschaft wird nur vor Gericht durchgeführt.
Schritt 5
Reichen Sie eine Klageschrift ein, in der Sie die Wiedereinsetzung der versäumten Frist zur Annahme der Erbschaft verlangen und den Erben als den Erben annehmen. Um Ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen, müssen Sie nachweisen, dass der Grund für den Pass gültig ist, z. B. Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung), eine lange Geschäftsreise oder der Erbe wusste es nicht und sollte es nicht haben über die Eröffnung des Erbes bekannt. Das Gesetz enthält keine vollständige Liste gültiger Gründe. Diese Frage wird im Laufe des Prozesses individuell unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles geklärt.
Schritt 6
Werden stichhaltige Umstände ordnungsgemäss bestätigt oder die Unkenntnis der eröffneten Erbschaft nachgewiesen, erfüllt das Gericht die Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Frist zur Annahme der Erbschaft und die Anerkennung des Erben als Erblasser. Als Beweis für die Gültigkeit des Passes sollten keine unbegründeten Aussagen, sondern konkrete Dokumente oder Zeugenaussagen gelten.