So Melden Sie Sich In Einer Nicht Privatisierten Wohnung An

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So Melden Sie Sich In Einer Nicht Privatisierten Wohnung An
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Video: So Melden Sie Sich In Einer Nicht Privatisierten Wohnung An

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Familienangehörige von dort bereits gemeldeten Bewohnern und andere Bürger können sich in einer nicht privatisierten Wohnung anmelden. Die Anmeldung minderjähriger Kinder bei ihren Eltern erfolgt ohne Zustimmung der übrigen Bewohner. Für die Anmeldung weiterer Angehöriger ist die schriftliche Zustimmung aller in der Wohnung angemeldeten Personen erforderlich. Für die Anmeldung von Fremden benötigen Sie neben der Zustimmung der Mieter auch die Erlaubnis des Vermieters.

So melden Sie sich in einer nicht privatisierten Wohnung an
So melden Sie sich in einer nicht privatisierten Wohnung an

Notwendig

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung am Wohnort: Reisepass, Ausreiseliste des Ortes, an dem Sie früher gemeldet waren, Militärausweis (für Männer)

Anleitung

Schritt 1

Holen Sie die Erlaubnis des Vermieters zur Registrierung ein. Es wird in der Kommunalverwaltung erstellt, deren Adresse Sie in der Wohnungsabteilung erfragen. Der Vermieter kann dies verweigern, wenn nach Ihrer Anmeldung jeder Bewohner der Wohnung weniger Fläche hat als die Abrechnungsnorm. Wenn Sie ein naher Verwandter der in der Wohnung gemeldeten Personen sind, müssen Sie das Anmeldeverfahren ab dem nächsten Schritt starten.

Schritt 2

Wenden Sie sich mit allen erforderlichen Unterlagen an das Passamt. Die Anwesenheit aller in dieser Wohnung registrierten erwachsenen Bewohner ist obligatorisch. Das Passamt wird sie bitten, eine Erklärung zu schreiben, dass sie nichts dagegen haben, sich anzumelden.

Schritt 3

Schreiben Sie eine Erklärung, die die Grundlage für Ihre Registrierung an einer neuen Adresse ist. Laut Gesetz haben die Polizeibeamten drei Tage Zeit, Sie zu registrieren.

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