Jeder kann ein Auto besitzen, aber nicht jeder hat das Recht und ist in der Lage, ein Auto zu fahren. Wenn das Auto einer Person gehört, die nicht über die Berechtigung oder Fähigkeit verfügt, es zu führen, kann eine Vollmacht für das Auto ausgestellt werden, die es Unbefugten erlaubt, es zu benutzen.
Anleitung
Schritt 1
Die Vollmacht wird in einfacher Schriftform erstellt. Um die Registrierung zu erleichtern, können Sie spezielle Formulare verwenden, die im Internet zu finden sind und von Hand ausgefüllt werden. Auf einigen Seiten, wie zum Beispiel gai.ru, finden Sie spezielle Vollmachtsformulare, die direkt online ausgefüllt werden, wodurch die fertige Vollmacht auf einem normalen Drucker ausgedruckt werden kann. In der Vollmacht werden der (die) Besitzer des Fahrzeugs, die Person (oder Personen), denen das Fahrzeug anvertraut wird, sowie die Dauer der Vollmacht, bis zu drei Jahre, festgelegt.
Schritt 2
Neben den Namen des Fahrzeughalters und der Person, auf die die Vollmacht ausgestellt ist, müssen in diesem Dokument noch einige weitere Punkte angegeben werden. Die Vollmacht regelt die dem Vertreter übertragenen Befugnisse sowie die Möglichkeit oder Unmöglichkeit ihrer Übertragung. Die Vollmacht enthält auch grundlegende Informationen zu den Merkmalen des Fahrzeugs wie Fabrikat (Typ), staatliches Kennzeichen, VIN-Identifikationsnummer, Baujahr, Motornummer, Karosserienummer, Farbe, Serie, Nummer, Ausstellungsdatum des den Fahrzeugpass und das Zulassungsdokument und nennen Sie die Organisation, die sie ausgestellt hat.
Schritt 3
Die ausgestellte Vollmacht muss von der Person(en) unterschrieben sein, die die Vollmacht für das Auto ausgestellt hat. Eine in dieser einfachen Schriftform erstellte Vollmacht bedarf keiner Beglaubigung, jedoch kann auf Wunsch die Unterschrift des/der Vollmachtgeber(s) beglaubigt werden.
Die Vollmacht kann das Recht zum Führen eines Autos, zum Führen und Entsorgen eines Autos, zum Transportieren, zur Zollabfertigung und zur Registrierung eines Autos, seiner Versicherung sowie zu anderen Handlungen erteilen, die in direktem Zusammenhang mit dem Auto stehen (Inspektion, Fallbearbeitung vor Gericht, Autoversicherung).