Eine Generalvollmacht wird für die Dauer von drei Jahren erteilt und berechtigt Sie, für Ihren Mandanten alle rechtlich bedeutsamen Handlungen vorzunehmen. Das Dokument wird nur in notarieller Form ausgestellt, daher kann es bei Beschädigung oder Verlust leicht durch Kontaktaufnahme mit einem Notar mit einem Reisepass wiederhergestellt werden.
Notwendig
- - Stellungnahme;
- - der Pass;
- - eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe für Notardienste.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie die Generalvollmacht verloren haben oder unbrauchbar geworden sind, wenden Sie sich an das Notariat am Ort der Eintragung der Urkunde. Zeigen Sie Ihren Zivilpass vor, zahlen Sie die staatliche Gebühr für Notardienste. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie ein Duplikat Ihres verlorenen oder beschädigten Dokuments. Gleichzeitig muss Ihr Schulleiter nicht anwesend sein. Ist die Laufzeit der Vollmacht noch nicht abgelaufen und wurde sie nicht vom Vollmachtgeber selbst widerrufen, erfolgt die Erteilung auf Antrag des Bevollmächtigten.
Schritt 2
Ist das Ablaufdatum abgelaufen, müssen Sie sich zur Wiederherstellung der Vollmacht zusammen mit Ihrem Vollmachtgeber an das Notariat wenden. Stellen Sie einen Antrag, legen Sie Ihren Zivilpass und den Reisepass des Kunden vor, zahlen Sie die staatliche Gebühr für Notardienste. Sie erhalten ein neues Dokument, das ab dem Eingangsdatum drei Jahre gültig ist.
Schritt 3
Der Vollmachtgeber hat das Recht, die erteilte Generalvollmacht jederzeit zu widerrufen, das Widerrufsverfahren sieht jedoch eine schriftliche Mitteilung an den notariell beglaubigten Treuhänder innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Vollmacht vor. Eine Wiederherstellung der widerrufenen Vollmacht ist nicht möglich. Sie können ein neues Dokument erhalten, wenn der Auftraggeber es für erforderlich hält, Ihnen seine Befugnisse erneut zu übertragen. Für die Erteilung einer neuen Vollmacht benötigen Sie einen Reisepass beider Parteien, einen Antrag, eine Quittung über die Entrichtung der staatlichen Notarabgaben.
Schritt 4
Der Treuhänder hat auch jederzeit das Recht, die Ausübung seiner Vollmachten zu beenden, mit Erklärung beim Notar zu beantragen und die Vollmacht zu widerrufen. In diesem Fall ist der Vollmachtgeber innerhalb von drei Tagen ab dem Datum des Widerrufs der Vollmacht schriftlich zu benachrichtigen. Es ist unmöglich, eine solche Vollmacht wiederherzustellen. Sie haben das Recht, den Notar erneut mit dem Auftraggeber zu kontaktieren, einen Antrag zu schreiben, Ihren Reisepass vorzulegen, die Staatsgebühr zu bezahlen und das Dokument für eine neue Amtszeit neu auszustellen.