So Erteilen Sie Ein Haus Als Erbschaft

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So Erteilen Sie Ein Haus Als Erbschaft
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Video: So Erteilen Sie Ein Haus Als Erbschaft

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Anonim

Wenn ein irreparables Ereignis eintritt - der Tod eines geliebten Menschen, dann denken die Leute nicht, dass sie irgendwo hingehen und etwas arrangieren müssen. Leider ist dies der Fall. Ob eine Person ein Testament hinterlassen hat oder nicht, aber die Erben müssen ihre Erbrechte erklären.

So erteilen Sie ein Haus als Erbschaft
So erteilen Sie ein Haus als Erbschaft

Notwendig

  • - Sterbeurkunde des Erblassers
  • -Dokumente über die Beziehung zum Erblasser
  • - Testament (falls vorhanden)
  • - Titeldokumente für das Haus
  • -Bescheinigung des Wohnorts der Registrierung (verstorben)
  • -Auszug aus dem Hausbuch (für den privaten Bereich)
  • -Heiratsurkunde (verstorben)
  • - Katasterpass für das Grundstück mit Wertschätzung
  • - technischer Pass für das Haus mit Wertschätzung
  • -Bescheinigung über die Eröffnung eines Erbfalls

Anleitung

Schritt 1

Die Erben eines Verstorbenen müssen innerhalb von 6 Monaten einen Notar beantragen. Schreiben Sie eine Erklärung über die Annahme der Erbschaft. Der Notar muss ein Paket von Dokumenten vorlegen. Der Erbfall wird im Notariat eröffnet.

Schritt 2

Der Notar stellt eine Liste der Dokumente aus, die innerhalb von 6 Monaten abgeholt werden müssen, um eine Bescheinigung über das Erbrecht, dh auf ein Haus, zu erhalten.

Schritt 3

Beim Sammeln von Dokumenten müssen Sie deren begrenzte Gültigkeitsdauer beachten. Das Erbrecht kann frühestens 6 Monate nach dem Tod des Erblassers eingetragen werden. Dokumente müssen kurz vor diesem Datum abgeholt werden, damit sie frisch sind, mit einem nicht abgelaufenen Verfallsdatum.

Schritt 4

Nach Ablauf von 6 Monaten stellt der Notar einen Erbschein auf Ihren Namen aus.

Schritt 5

Es muss bei der staatlichen Meldestelle angemeldet werden. Sie erhalten eine Eigentumsbescheinigung über ein Haus und ein Grundstück, da das Vorhandensein eines Hauses immer das Vorhandensein eines Grundstücks voraussetzt.

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