Wo Beantragen Sie Einen Pauschalbetrag Für Ein Kind

Wo Beantragen Sie Einen Pauschalbetrag Für Ein Kind
Wo Beantragen Sie Einen Pauschalbetrag Für Ein Kind

Video: Wo Beantragen Sie Einen Pauschalbetrag Für Ein Kind

Video: Wo Beantragen Sie Einen Pauschalbetrag Für Ein Kind
Video: Wie beantragt man einen Pflegegrad für ein Kind? 2024, Kann
Anonim

Laut Gesetz haben Eltern nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf verschiedene Bundes- und Regionalzahlungen aus dem Haushalt. Eine davon ist ein Pauschalbetrag für die Geburt eines Kindes.

Wo beantragen Sie einen Pauschalbetrag für ein Kind
Wo beantragen Sie einen Pauschalbetrag für ein Kind

Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Babys kann ein Elternteil oder eine Ersatzperson eine einmalige Beihilfe für die Geburt eines Kindes erhalten. Ab dem 1. Januar 2012 sind es 12405, 32 Rubel. Werden zwei oder mehr Kinder geboren, wird die Zulage für jedes Kind gezahlt.

Ein berufstätiger Elternteil (einschließlich einer Mutter im Mutterschaftsurlaub) muss sich mit folgenden Unterlagen an die Personalabteilung oder die Buchhaltung wenden:

- Antrag auf Gewährung von Leistungen;

- Geburtsurkunde vom Standesamt;

- Bescheinigung über die Feststellung der Vaterschaft (wenn die Eltern nicht offiziell verheiratet sind);

- Geburtsurkunde des Kindes;

- eine Bescheinigung vom Arbeitsort (für Nichterwerbstätige - vom RUSZN) des zweiten Elternteils, dass er kein Mutterschaftsgeld bezogen hat;

- der Pass.

Wenn der Elternteil nicht erwerbstätig ist, kann er beim RUSZN (Regionales Amt für Sozialschutz der Bevölkerung) am Wohn- oder Meldeort einen Zuschuss erhalten. Dies erfordert:

- Antrag auf Gewährung von Leistungen;

- Geburtsurkunde vom Standesamt;

- Bescheinigung über die Feststellung der Vaterschaft (wenn die Eltern nicht offiziell verheiratet sind);

- Geburtsurkunde des Kindes;

- Arbeitsbuch mit Entlassungsvermerk vom letzten Job;

- eine Bescheinigung des Arbeitsortes des zweiten Elternteils, dass dieser kein Mutterschaftsgeld bezogen hat;

- eine beglaubigte Kopie des Arbeitsbuchs des zweiten Elternteils;

- der Pass.

Die Geburtsurkunde und das Arbeitsbuch des Kindes sind für die Gewährung von Leistungen gesetzlich nicht erforderlich. In der Praxis werden sie jedoch gebeten, vorgelegt zu werden.

Bringen Sie nach Möglichkeit Kopien aller Unterlagen mit, um keine zusätzliche Zeit im RUSZN zu verschwenden, insbesondere wenn Sie stillende Mutter sind.

Die Zulage wird innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Einreichung aller Unterlagen ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass der Bundesleistungsbetrag gegebenenfalls um den regionalen Tarif erhöht werden muss.

Beide Elternteile haben gleichermaßen Anspruch auf diese Leistung. Daher müssen Sie selbst entscheiden, wer es erhält.

Empfohlen: