In der gerichtlichen Praxis gibt es häufig Fälle, bei deren Prüfung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nachgewiesen werden muss. Die Tatsache der Arbeit in solchen Fällen kann das Wesen des Prozesses und dementsprechend die getroffene Entscheidung erheblich verändern.
Notwendig
- - eine Kopie des Arbeitsbuchs;
- - Arbeitsvertrag;
- - der Pass.
Anleitung
Schritt 1
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung zunächst, dass die Verjährungsfrist für ein solches Verfahren fünf Monate beträgt. Danach muss im Rahmen eines Sonderverfahrens eine Klage eingereicht werden, was das Verfahren weiter verkompliziert und die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung erheblich verlängert.
Schritt 2
Die Tatsache der Arbeit kann durch die Aufzeichnung der Personalabteilung im Arbeitsbuch nachgewiesen werden. Da die Übergabe während der Ausübung der Dienstpflicht verboten ist, kann ein Arbeitnehmer eine beglaubigte Kopie verlangen, und das Fehlen eines Kündigungsprotokolls ist die Grundlage dafür, dass eine Person bis heute erwerbstätig ist. Die Kopie ist einen Tag gültig.
Schritt 3
Der Nachweis ist auch ein von beiden Parteien unterzeichneter und "lebendig" besiegelter Arbeitsvertrag, d.h. echte (nicht fotokopierte) Siegel.
Schritt 4
Unzweifelhafter Nachweis ist natürlich ein Auszug über das Vorliegen und die Höhe der vom Unternehmen an die Pensionskasse abgezogenen Einkommensteuer, wenn die Zahlungen von der Organisation überwiesen wurden.
Schritt 5
Fehlt diese erforderliche Dokumentationsgrundlage, muss die Tatsache der Arbeitsbeziehungen durch alle Dokumente bestätigt werden, beispielsweise durch verschiedene Anweisungen (Ärztliche Kommission usw.), Papiere, auf denen eine persönliche Unterschrift (Zeitprotokoll) vorhanden ist, sowie alle Informationen über organisationsinterne Befehle und Anweisungen, die nur durch direkte Zusammenarbeit mit ihnen verfügbar werden könnten.
Schritt 6
Es wird nicht überflüssig sein, Zeugenaussagen von Kollegen oder Kunden des Unternehmens einzuholen, und diese müssen bereit sein, ihre Worte bei einer Gerichtsverhandlung zu bestätigen.
Schritt 7
Auch offizielle Äußerungen des Betreibers des eigenen Mobilfunkunternehmens über Mobilfunkverbindungen zu einem Arbeitgeber, einer Firma, Kunden oder anderen Personen, Anrufe, die eine Tätigkeit in der Firma nachweisen, helfen.