Jedes begangene Verbrechen hat seine eigene Zusammensetzung. Die Einstufung des Verbrechens sowie die mögliche Bestrafung des Täters hängen von seiner korrekten Definition ab.
Was ist ein Verbrechen
Die Zusammensetzung jedes Verbrechens besteht aus einem Objekt, einer objektiven Seite, einem Subjekt und einer subjektiven Seite. Gegenstand der Straftat sind soziale Beziehungen, die durch bestimmte illegale Handlungen sowie Untätigkeit beeinträchtigt werden. Zu den Straftatbeständen zählen insbesondere: das Staatswesen, die öffentliche Sicherheit, die Justiz, die Wirtschaftsbeziehungen, das Eigentum, das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie seine Ehre und Würde.
Gegenstand einer Straftat ist die Person (Personen), die sie begangen hat. Aus subjektiver Sicht wird die Qualifikation der Straftat durch die Anzahl der Beteiligten sowie das Alter und die Verfassung der Person zum Zeitpunkt der Begehung bestimmter Handlungen beeinflusst. Beispielsweise ist die Begehung einer Straftat durch eine Personengruppe ein erschwerender Umstand. Im Gegensatz dazu mildert die Begehung eines Verbrechens in einem Zustand der Leidenschaft die Verantwortung. Hat die Person zum Zeitpunkt der Tat ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht oder war eine psychische Erkrankung vorhanden, kann dies die Grundlage für die Befreiung von der Strafbarkeit sein.
Unter der subjektiven Seite einer Straftat ist die innere Einstellung einer Person zu ihren Handlungen (Untätigkeit) zu verstehen. Die subjektive Seite kann Vorsatz oder Nachlässigkeit sein. Die subjektive Seite kann auch das Motiv für die Begehung der Straftat beinhalten.
Was ist die objektive Seite des Verbrechens?
Die objektive Seite wird durch die Taten oder Untätigkeit selbst gebildet, die ein Verbrechen darstellen. Sie müssen der geschützten Öffentlichkeitsarbeit schaden. Wenn also die begangenen Handlungen formell unter eine Straftat fallen, aber keinen Schaden anrichten, kann die Person nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei einigen Delikten ist jedoch auch die Höhe des verursachten Schadens von Bedeutung. Wenn es nicht groß ist, kann die Person nur administrativ haftbar gemacht werden.
Die objektive Seite jedes der Verbrechen wird in einem besonderen Teil der Strafgesetzgebung angegeben. Die objektive Seite kann auch eine Reihe von Handlungen umfassen, von denen jede als separates Verbrechen betrachtet werden kann. Zum Beispiel nahm ein Krimineller einer Person Eigentum weg und tötete sie gleichzeitig. Dann können solche Handlungen gleichzeitig als Raub und Mord angesehen werden.
Die Definition der objektiven Seite wird nicht nur von den Handlungen, sondern auch von den mit der Tatbegehung verbundenen Umständen beeinflusst. Dabei spielen nicht nur Handlungen eine Rolle, sondern auch Ort, Zeit und auch die Art und Weise, wie konkrete Straftaten begangen werden.