Grundlage für die Zahlung des Unterhalts ist ein gerichtlicher Akt sowie ein nach seiner Annahme erlassener Gerichtsbeschluss. Eine alternative Grundlage kann eine Vereinbarung über den Unterhalt des Kindes sein, die zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen geschlossen wird.
Anleitung
Schritt 1
Die tatsächliche Grundlage für die Zahlung des Unterhalts ist die Vaterschaft oder die Mutterschaft, die bei einem bestimmten Bürger in Bezug auf einen Minderjährigen festgestellt wird. Die Tatsache der Mutterschaft wird bei der Geburt eines Kindes in einer medizinischen Einrichtung festgestellt und protokolliert, die Tatsache der Vaterschaft kann freiwillig (Antrag beim Standesamt) anerkannt und aufgrund bestimmter Beweise gerichtlich festgestellt werden.
Schritt 2
Rechtsgrundlage für die Unterhaltszahlung ist die im geltenden Recht verankerte Unterhaltspflicht der Eltern für die eigenen minderjährigen Kinder. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann der Staat zugunsten des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters von dem skrupellosen Elternteil zwangsweise Geld einziehen.
Schritt 3
Urkundliche Grundlage für die Unterhaltszahlung ist in der Regel ein Gerichtsbeschluss. Sie wird ausgestellt, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes beim Gericht einen Antrag auf Unterhaltsbeitreibung stellt. Wenn kein Streit über die Vaterschaft besteht, kann das Gericht den Fall nicht allgemein prüfen, sondern einen Gerichtsbeschluss erlassen, der gleichzeitig die Funktionen eines Vollstreckungsdokuments erfüllt. Dies bedeutet, dass diese Verfügung zur Vollstreckung an die Abteilung des Gerichtsvollzieherdienstes weitergeleitet werden kann.
Schritt 4
Eine weitere urkundliche Grundlage für die Unterhaltszahlung ist ein Gerichtsbeschluss sowie ein nach Inkrafttreten ausgestellter Vollstreckungsbescheid. In diesem Fall gibt es in der Regel zusätzliche Fragen, die im Gerichtsverfahren geklärt werden müssen (z. B. Streit um die Vaterschaft). Nach der Entscheidung wartet der Vertreter des Kindes auf das Inkrafttreten der Rechtskraft und beantragt dann die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids. Der Vollstreckungsbescheid kann den Gerichtsvollziehern zur Zwangseintreibung des Unterhalts vorgelegt werden.
Schritt 5
In einigen Fällen schließen die Eltern des Kindes oder einer der Elternteile und der gesetzliche Vertreter eine Vereinbarung über den Unterhalt eines Minderjährigen. Diese Vereinbarung legt alle Zahlungsverpflichtungen fest und kann andere Bedingungen enthalten, die nicht gegen das Gesetz und die Rechte des Kindes verstoßen. Der Vertrag unterliegt der notariellen Beglaubigung, wonach er auch die Kraft eines Exekutivdokuments erlangt. Bei unsachgemäßer Ausführung kann sich der Interessent mit einer solchen Vereinbarung direkt an die Gerichtsvollzieher wenden.