Gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung hat ein Einzelunternehmer (IE) als Steuerpflichtiger die Möglichkeit, auf eigene Initiative den Übergang zu einer einheitlichen Steuer auf das unterstellte Einkommen (UTII) vorbehaltlich der obligatorischen Umsetzung vorzunehmen der Bestimmungen des Art. 346.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
Was sind die Vorteile von UTII?
Nach der Umstellung auf diese Form ist die Bemessungsgrundlage für die direkte Berechnung des Steuerbetrags nicht das reale Einkommen, das der Einzelunternehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bezogen hat, sondern die ihm von den Arbeitnehmern der Bundessteuer angerechnete implizite Steuer Service.
Gleichzeitig ist der Zahler der "unterstellten" Steuer von der Abgabe an den Haushalt befreit für:
- Zusätzliche Kosten;
- profitieren;
- Einkommen von Einzelpersonen;
- Eigentum.
Handlungen des Unternehmers
Um zu UTII zu wechseln, muss ein Unternehmer zuerst einen Antrag finden, dann ausfüllen und dann an den Bundessteuerdienst senden. Es hat ein genehmigtes Formular Nr. ENVD-2. Sie können die erforderliche Prüfung nach Art. 346.28 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
Der Antrag wird bei der Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes am Ort der Registrierung des Zahlers (seinem Wohnort) eingereicht. Die zweite Möglichkeit der Anmeldung ist der Geschäftssitz. Um Fehler und Überarbeitungen von Dokumenten zu vermeiden, sollten Sie mit den Normen des Rechtsrahmens vertraut sein.
Fristen für die Einreichung von Bewerbungen und Unterlagen
Innerhalb von fünf Tagen nach der tatsächlichen Umstellung auf das neue Besteuerungssystem können Sie einen Antrag auf Registrierung stellen. Bei Verletzung dieser Frist ist eine Änderung des Steuerzahlungsregimes nur auf Grund einer allgemeinen Vorschrift nach dem 1. Januar des nächsten Kalenderjahres möglich. Dieser Vorgang kann höchstens einmal im Kalenderjahr durchgeführt werden.
Wie wird der Antrag ausgefüllt und eingereicht?
Ein Antrag im UTII-2-Formular kann nach manuellem Ausfüllen mit blauer oder schwarzer Tinte persönlich im FTS-Büro abgegeben oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gesendet werden. Auf Wunsch kann es elektronisch ausgefüllt werden, indem das erforderliche Formular auf der Website der Steuerbehörde heruntergeladen und an die zuständige Abteilung der Eidgenössischen Steuerdienstinspektion gesendet wird. Das Dokument hat zwei Seiten. Ein Unternehmer sollte keine Schwierigkeiten haben, sie auszufüllen.
Ein solcher Antrag sollte in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden, von denen eine an das Finanzamt geschickt wird und die zweite beim Antragsteller verbleibt. Zusammen mit dieser Erklärung muss der Steuerpflichtige Kopien der gesetzlich vorgesehenen und nach dem festgelegten Verfahren beglaubigten Dokumente übermitteln.
Zeitrahmen für die Entscheidung des Finanzamtes
Das Finanzamt ist verpflichtet, den Einzelunternehmer nach Eingang des Antrags und des Unterlagenpakets innerhalb von fünf Werktagen zu registrieren und ihm das festgelegte Formular mitzuteilen. Das Meldeformular (N 2-3-Accounting) wurde durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation vom 11.08.2011 N YAK-7-6 / 488 @ genehmigt.