So ändern Sie Die Gründungsdokumente Einer Gemeinnützigen Organisation

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So ändern Sie Die Gründungsdokumente Einer Gemeinnützigen Organisation
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Anonim

Die Aktivitäten aller in Russland tätigen gemeinnützigen Organisationen werden durch das Bundesgesetz Nr. 7 geregelt. Alle gemeinnützigen Stiftungen, sozialen Bewegungen und Vereine fallen unter den Begriff „gemeinnützig“. Kurz gesagt, all jene Organisationen, die keinen Gewinn anstreben.

So ändern Sie die Gründungsdokumente einer gemeinnützigen Organisation
So ändern Sie die Gründungsdokumente einer gemeinnützigen Organisation

Notwendig

  • - Registrierungs-Zertifikat;
  • - Bescheinigung über die Registrierung bei der Steuerbehörde;
  • - Charta;
  • - Minuten des Treffens.

Anleitung

Schritt 1

Um alle Registrierungsaktionen mit den Unterlagen einer gemeinnützigen Organisation durchzuführen, wenden Sie sich bitte an das Justizministerium der Stadt (Region). Es ist das Justizministerium, das die Tätigkeit dieser Organisationen regelt: Es registriert sie, verabschiedet einen jährlichen Tätigkeitsbericht, nimmt Änderungen an den Satzungs- und Registrierungsunterlagen vor und schließt die Organisation auf.

Schritt 2

Änderungen der Registrierungsdaten müssen dem Justizministerium mitgeteilt werden, wenn: - die Organisation ihre Rechtsadresse geändert hat; - die Organisation ihren Namen geändert hat; - die Organisation ihren Tätigkeitsbereich geändert hat (z gemeinnützige Stiftung werden); - die Organisation hat ihre Tätigkeit eingestellt (Liquidation).

Schritt 3

Auch Änderungen der Satzung, Änderungen in der Zusammensetzung der Gründer, die Wiederwahl eines neuen Vorsitzenden, des Vorstandsvorsitzenden und der Zusammensetzung des Vorstands sind anzeigepflichtig.

Schritt 4

Um Änderungen an den Registrierungsunterlagen vorzunehmen, halten Sie ein Treffen der Gründer der Organisation ab. Die Tagesordnung der Sitzung sollte einer der oben genannten Gründe sein. Die Versammlung gilt als legitim, wenn die Anzahl der Gründerinnen und Gründer an ihr teilnimmt und Stimmen gemäß der Satzung zur Beschlussfassung ausreichen.

Schritt 5

Bereiten Sie Sitzungsprotokolle vor. Geben Sie die Tagesordnung der Sitzung an, wer gesprochen hat, welche Entscheidung letztendlich getroffen wurde. Das Protokoll ist von allen Sitzungsteilnehmern zu unterzeichnen und mit dem Siegel der Institution zu versehen.

Schritt 6

Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen beim Justizministerium ein. Das Recht zur Einreichung von Dokumenten hat der Leiter der Organisation, eine Person, die eine vom Leiter beglaubigte Vollmacht (von einem Notar beglaubigt) hat oder die berechtigt ist, ohne Vollmacht gemäß der Satzung zu handeln. Das Justizministerium erhält: - eine Bescheinigung über die Registrierung einer gemeinnützigen Organisation; - eine Bescheinigung über die Registrierung bei der Steueraufsichtsbehörde; - eine Satzung; - ein Sitzungsprotokoll.

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