In der Praxis sollte die Entscheidung, ob Ihre Organisation von der allgemeinen Besteuerung auf das vereinfachte Besteuerungssystem umstellen muss, ausgewogen sein, da die Mehrwertsteuer wiederhergestellt werden muss. Fragen zur Berechnung des erstattungsfähigen Mehrwertsteuerbetrags trocknen jedoch nicht aus.
Notwendig
Balance
Anweisungen
Schritt 1
Das Verfahren zur Umsatzsteuerrückerstattung muss in dem Steuerzeitraum durchgeführt werden, der dem Übergang zu „vereinfacht“notwendigerweise vorausgeht.
Schritt 2
Nach der allgemeinen Regel, die für Waren (Dienstleistungen, Werke) sowie für Eigentumsrechte gilt, ist der Mehrwertsteuerbetrag in dem zuvor zum Abzug anerkannten Betrag zurückzuerstatten. Bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist es erforderlich, die Mehrwertsteuerbeträge proportional zu ihrem Buchwert (dh Restwert) ohne Berücksichtigung der Neubewertung zu erstatten.
Schritt 3
Beim Wechsel zu besonderen Steuersystemen (auf ein vereinfachtes Steuersystem) ist die Organisation verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf den Warensaldo und auf den Restwert von immateriellen Vermögenswerten und Anlagevermögen wiederherzustellen.