Aus rechtlicher Sicht ist eine Beschwerde eine Möglichkeit, die Rechte und legitimen Interessen der Bürger vor Verletzungen durch das Gericht durch Überprüfung durch ein höheres Gericht zu schützen und wiederherzustellen. In der gerichtlichen Praxis kommt es häufig vor, dass eine Beschwerde zurückgezogen werden muss.
Anweisungen
Schritt 1
Jeder hat das Recht, eine Beschwerde zurückzuziehen. Die Beschwerde wird auf Antrag des Bürgers zurückgesandt, der sie eingereicht hat. Wenn Sie eine Reklamation zurücknehmen müssen, sollten Sie Folgendes beachten: • Der Rücktritt einer Reklamation erfolgt ausschließlich schriftlich • Der Rücktritt ist unbedingt und unwiderruflich. Sie wird vom Gericht zwingend akzeptiert und es wird keine zusätzliche Überprüfung durchgeführt • Das Gericht nimmt die Zurücknahme der Beschwerde an und befriedigt sie, wenn die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht zuvor von anderen Personen angefochten wurde • Der Bürger hat das Recht, die Beschwerde jederzeit während der Prüfung des Falls bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts zurückzuziehen.
Schritt 2
Um einen Widerruf einer Beschwerde zu erstellen, müssen Sie eine Erklärung korrekt und kompetent erstellen. Die Rechtsprechung duldet keine unnötigen Worte und überflüssigen Formulierungen, die nicht direkt mit dem Fall zu tun haben. Um sich von der Richtigkeit der Aussage zu überzeugen, sollten Sie sich an einen Spezialisten wenden, der Sie bei der Erstellung eines Antrags auf Rücknahme der Beschwerde unterstützt. Nur ein professioneller Rechtsanwalt mit Erfahrung kann entscheiden, mit welchen Beweismitteln die Position des Widerrufs gestärkt und welche gesetzgeberischen Tricks vor Gericht angewendet werden können.
Schritt 3
Sie können diese Erklärung per Post zusenden oder selbst zum Gericht bringen. Wenn Sie die Klage zurückziehen, müssen Sie bedenken, dass Ihnen keine Anwaltskosten (Staatspflicht, Fachdienste etc.) erstattet werden dass die Zurücknahme der Beschwerde oder des Protests ihrem Scheitern gleichkommt. Sie haben daher das Recht, dem Gericht den Grund Ihres Widerrufs nicht mitzuteilen.