Wenn Sie mit Kindern ins Ausland reisen, müssen Sie das Kind im Reisepass eines der mitreisenden Elternteile eintragen. Außerdem können Sie das Kind bei Bedarf in die Pässe beider Elternteile eintragen.
Anweisungen
Schritt 1
Denken Sie zunächst daran, dass nur seine Eltern (gesetzliche Vertreter) und niemand anderes das Kind betreten kann. Sie haben nur das Recht, ein Kind in den Reisepass einzutragen, wenn es noch nicht 14 Jahre alt ist. Stellen Sie nach Erreichen dieses Alters den eigenen Reisepass Ihres Kindes aus. Wenn Sie ein Kind unter 6 Jahren einreisen, müssen Sie kein Foto machen, es werden lediglich Informationen zum Baby in den Pass der Eltern eingetragen.
Schritt 2
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass der Eltern, in den die Angaben eingetragen werden, rechtzeitig, ohne Beschädigungen und Fremdnachweise gültig sein muss, da das Dokument sonst nicht gültig ist. Wichtig! Individuelle biometrische ausländische Reisepässe werden unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Auch wenn das Baby erst ein paar Tage alt ist, müssen Sie ein eigenes Dokument erstellen.
Schritt 3
Um ein Kind in Ihren Reisepass einzutragen, bereiten Sie die folgenden Dokumente vor: einen Reisepass und einen internen Reisepass mit einer eindeutigen Fotokopie, eine Geburtsurkunde des Kindes und eine Kopie. Vergessen Sie nicht, die staatliche Gebühr zu bezahlen.
Schritt 4
Reichen Sie die Dokumente bei der Abteilung für die Registrierung ausländischer Pässe des Föderalen Migrationsdienstes ein. Die Dateneingabe erfolgt in der Regel spätestens nach drei Werktagen.
Schritt 5
Stimmen die Nachnamen des Kindes und des Elternteils nicht überein, fertigen Sie Kopien der Heiratsurkunde an (Vaterschaftsfeststellung, Adoption). Obligatorisch: Beilage über die Staatsbürgerschaft des Kindes (Staatsbürgerschaftsstempel auf der Geburtsurkunde) und eine Kopie davon. Machen Sie ein Foto von einem Kind (ab 6 Jahren) - 3 Stück, die Größe des Fotos muss genau 3,5 cm x 4,5 cm betragen
Schritt 6
Bitte beachten Sie, dass die Staatsangehörigkeitsbeilage des Kindes inzwischen entwertet wurde, derzeit wird im Passamt lediglich ein Staatsangehörigkeitsstempel auf die Geburtsurkunde des Kindes aufgebracht. Wenn die Staatsbürgerschaft nicht festgestellt wird, wenden Sie sich mit den internen Pässen beider Elternteile, einer Geburtsurkunde des Kindes und einer Kopie davon, einem Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft an die Abteilung des Migrationsdienstes am Wohnort.