So Entlassen Sie Einen Ex-Mann, Der Nicht In Der Wohnung Wohnt

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So Entlassen Sie Einen Ex-Mann, Der Nicht In Der Wohnung Wohnt
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Anonim

Ist Ihr Ex-Mann nach der Scheidung ausgezogen, aber noch in Ihrem Wohnraum gemeldet? Starten Sie den Entladevorgang ohne Verzögerung. Es kann lange dauern, aber Ihre Erfolgschancen sind hoch.

So entlassen Sie einen Ex-Mann, der nicht in der Wohnung wohnt
So entlassen Sie einen Ex-Mann, der nicht in der Wohnung wohnt

Notwendig

  • - der Pass;
  • - Scheidungsurkunde;
  • - schriftliche Beweise von Nachbarn.

Anweisungen

Schritt 1

Versuchen Sie, mit Ihrem Ex-Ehepartner zu sprechen und ihn davon zu überzeugen, Ihre Wohnung freiwillig zu verlassen. Wenn er zustimmt, müssen Sie mit ihm zum Passamt gehen oder seine schriftliche Einwilligung einholen, die in freier Form erstellt und notariell beglaubigt ist. Sie können ein solches Papier selbst zum Passamt bringen.

Schritt 2

Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Mann nicht einigen konnten, bereiten Sie eine Klageschrift vor Gericht vor. Geben Sie darin an, dass Ihr Ex-Mann, da Sie geschieden sind, kein Familienmitglied ist und er dementsprechend das Recht verliert, in Ihrem Wohnraum zu leben. Schreiben Sie unbedingt, dass der ehemalige Ehepartner derzeit nicht in Ihrer Wohnung wohnt und bitten Sie ihn auf dieser Grundlage aus dem Melderegister zu streichen. Wenn seit der Scheidung mehrere Monate vergangen sind, in denen der Beklagte nicht in Ihrer Wohnung gelebt hat, erklären Sie den Einzug der Stromrechnungen von ihm.

Schritt 3

Fügen Sie Ihrer Klageschrift eine Kopie Ihrer Scheidungsurkunde bei. Auch schriftliche Zeugenaussagen von Nachbarn, die bestätigen können, dass der Angeklagte nicht in Ihrer Wohnung wohnt, schaden nicht.

Schritt 4

Warten Sie auf den Prozess. Höchstwahrscheinlich wird die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfallen. Gehen Sie nach Erhalt des Gerichtsbeschlusses zum Passbüro des Wohnungsamtes und stornieren Sie die Registrierung Ihres Ex-Mannes.

Schritt 5

Wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen, gehen Sie anders vor. Geben Sie in der Klageschrift an, dass der Ex-Ehegatte die Entscheidung zum Auszug aus der Wohngemeinschaft freiwillig getroffen hat, während Sie ihn nicht daran hindern, in der Wohngemeinschaft zu leben. Beachten Sie, dass Sie während der Zwangsentladung keine Türschlösser wechseln oder zusätzliche Türen einbauen dürfen. Geben Sie an, dass Ihr Ex-Mann über einen Wohnraum verfügt, auf dessen Grundlage Sie die Entlassung beantragen.

Schritt 6

Wenn sich die Situation so entwickelt hat, dass Sie Ihren zukünftigen Ehemann nicht erreichen können und nicht wissen, wo er wohnt, geben Sie dies unbedingt in der Klageschrift an. Der Ex-Ehepartner kann als vermisst erkannt werden und wird auf dieser Grundlage aus der Wohnung entlassen.

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