Die Entlassung eines minderjährigen Kindes aus einer privatisierten Wohnung ist gesetzlich möglich. Wenn es vor der Privatisierung registriert wurde, müssen Sie auf eine Weise handeln, wenn nach, dann auf eine andere.
Notwendig
- -Stellungnahme
- -Beschluss der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden
- -Auszug aus dem Hausbuch
- - Ausstellung eines persönlichen Kontos
Anleitung
Schritt 1
Wird ein minderjähriges Kind auf Grund der Anmeldung der Eltern zu diesem Wohnraum nach der Privatisierung angemeldet, d.h. wenn die Eigentumsrechte am Wohnraum bereits für andere Personen angemeldet wurden, kann es auf Grund von ausgeschrieben werden Abmeldung der Eltern des Kindes. In einigen Fällen können die Vormundschafts- und Treuhandbehörden den Auszug jedoch als illegal anerkennen, daher ist es besser, einen Beschluss dieser Behörden einzuholen und sie schriftlich zu benachrichtigen.
Schritt 2
Wenn ein minderjähriges Kind vor der Privatisierung in einer Wohnung gemeldet war, ist zur Entlassung ein Erlass der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde erforderlich, auch wenn das Kind nicht an der Privatisierung teilgenommen hat und keine Wohnung ist.
Schritt 3
Sie dürfen ein minderjähriges Kind nur entlassen, wenn seine Rechte nicht verletzt werden. Das heißt, es muss in einem gleichwertigen Gebiet registriert sein.
Schritt 4
Hat ein minderjähriges Kind an der Privatisierung teilgenommen und hat einen eigenen Anteil am Wohnraum, so kann dieser nur durch Verfügung der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörden unter Gewährung eines entsprechenden Anteils am Wohnraum ausgeschrieben werden. In einigen Fällen ist es erlaubt, auf den Namen eines Kindes einen Geldbetrag in Höhe seines Anteils an der Wohnfläche auf ein Bankkonto zu legen. Dies ist, wenn ein Kind für staatliche Bildung und Unterstützung weggenommen wird.
Schritt 5
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann auf Antrag der gesetzlichen Vertreter, der Eltern des Kindes oder der Vormundschafts- und Vormundschaftsbehörde der Auszug für rechtswidrig erklärt und gerichtlich zwangsweise wiederhergestellt werden.
Schritt 6
Der direkte Antrag auf Abmeldung muss von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kindes gestellt werden.